Gesetze zum geistigen Eigentum

Die Arten geistigen Eigentums

Das Konzept des geistigen Eigentums umfasst mehrere gesetzlich geregelte Rechte, die sich auf intellektuelle Schöpfungen beziehen oder auf eine andere Art mit Ideen zu tun haben.[32] Rechte an g.E. sind Rechte an nicht greifbare Dinge[33]—also an Ideen die man niederschreibt (Urheberrecht), oder solche die sich in der Implementierung eines praktischen Gegenstands ausdrücken (Patente). Tom Palmer drückt es folgendermaßen aus: “Rechte an geistiges Eigentum sind Rechte an idealisierte Objekte, die von der Materiellen Welt losgelöst sind worin sie ihren Ausdruck finden.[34] In den heutigen Rechtssystemen umfasst geistiges Eigentum mindestens das Urheberrecht, Marktrechte, Patente, sowie Geschäftsgeheimnisse.[35]

Urheberrecht

Das Urheberrecht wird den Authoren von “originären Werken” wie beispielsweise Bücher, Artikel, Filme oder Quellcode gewährt. Mit dem Urheberrecht wird dem Author das exklusive Recht gewährt über die Vervielfältigung, die Anfertigung abgeleiteter Werke sowie die Aufführung seiner Werke zu bestimmen.[36] Das Urheberrecht schützt ausschließlich den Ausdruck bzw. die Wiedergabe von Ideen, nicht die zugrundeliegenden Ideen selbst.[37]

Man kann sich gewisse rechtliche Vorteile sichern, indem man sein Urheberrecht anmeldet, das ist jedoch keine Voraussetzung für das Urheberrecht. Das Urheberrecht entsteht vielmehr, sobald das Werk in ein “greifbares Medium fixiert wurde” und gilt für die Lebensdauer des Autors plus weitere 75 Jahre, bzw. insgesamt 95 Jahre im Fall, dass ein Arbeitgeber das Urheberrecht besitzt.[38]

Patent

Ein Patent ist ein Eigentumsrecht an einer Erfindung, also an ein Gerät oder Prozess, dass eine “nützliche” Funktion erfüllt.[39] Eine neue oder verbesserte Mausefalle ist ein Beispiel für ein Gerät worauf man ein Patent bekommen kann. Im wesentlichen gewährt ein Patent dem Erfinder ein eingeschränktes Monopol im Bezug auf die Fertigung, Nutzung sowie dem Verkauf seiner Erfindung. Tatsächlich gewährt ein Patent dem Erfinder jedoch nur das Recht andere auszuschließen (er kann also andere daran hindern die Erfindung zu Nutzen); es erlaubt ihm jedoch nicht die Erfindung tatsächlich zu nutzen.[40]

Nicht jede Innovation oder Entdeckung kann patentiert werden. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat beispielsweise drei Bereiche festgemacht, in denen keine Patente gewährt werden können, nämlich “natürliche Gesetze, natürliche Phänomene und abstrakte Ideen[41]. Sofern man abstrakte Ideen auf eine “praktische Verwendung”, bzw. auf ein “nützliches, konkretes und greifbares Ergebnis[42] reduziert, können Patente darauf gewährt werden. Seit dem 8 Juni 1995 werden U.S. Patente für eine Dauer von 20 Jahren nach dem einreichen des Antrags gewährt[43] (davor galt eine Dauer von 17 Jahren nach der Gewährung des Patents).

Geschäftsgeheimnis

Geschäftsgeheimnisse sind Rezepte, Geräte oder Informationen, die ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz darstellen, zumindest solange sie geheim bleiben.[44] Das Rezept für Coca-Cola® wäre ein Beispiel. Ein Geschäftsgeheimnis kann eine Information sein, dass keinen hinreichend großen Fortschritt darstellt, um ein Patent zu rechtfertigen oder nicht originär genug ist um durch das Urheberrecht geschützt zu werden (bspw. eine Datenbank mit Seismologischen Daten oder eine Kundenkartei). Gesetze zum Geschäftsgeheimnis bestehen um die “Entwendung” dieser Geheimnisse zu verhindern, bzw. sie Regeln die Entschädigung, sollte es doch zur Entwendung kommen.[45] Geschäftsgeheimnisse werden durch die Staaten geschützt, auch wenn vor kurzem Gesetze auf Bundesebene erlassen wurden, die den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen verhindern sollen.[46]

Geschäftsgeheimnisse kann man schützen indem man erklärt, dass es sich bei den Einzelheiten zu einem Thema um ein Geheimnis handelt. Theoretisch kann ein Geschäftsgeheimnis unbeschränkt fortbestehen, auch wenn es durch Offenlegung, Nachahmung oder unabhängige Entwicklung zunichte gemacht werden kann. Geschäftsgeheimnisse können geheime Informationen und Prozesse schützen, wie bspw. Datensammlungen oder Landkarten die nicht durch das Urheberrecht geschützt werden können. Es kann auch verwendet werden, um den Quellcode von Software zu schützen, dass nicht durch Patente geschützt werden kann. Sich auf den Schutz des Geschäftsgeheimnisses zu verlassen hat einen Nachteil, nämlich dass die Konkurrenz es eigenständig Entwickeln kann, auf das Gerät oder den Prozess ein Patent bekommen kann und den ursprünglichen Erfinder (träger des Geschäftsgeheimnisses) daran hindern kann es zu nutzen.

Markenzeichen

Bei einem Markenzeichen handelt es sich um ein Wort, Ausdruck, Symbol oder Design, dass benutzt wird um die Waren und Dienstleistungen eines Herstellers zu identifizieren, bzw. sie von den Waren und Dienstleistungen anderer Hersteller zu unterscheiden. Coca-Cola® hat beispielsweise, auf ihren Dosen ein Zeichen und eine Gestaltung um sie als Produkte dieses Herstellers zu identifizieren und um sie von der Konkurrenz wie Pepsi® zu unterscheiden. Das Markenrecht dient vorrangig dazu, Konkurrenten daran zu hindern ein Markenzeichen zu “verletzen”, also “verwirrend ähnliche” Zeichen zu verwenden um ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen. Anders als beim Urheber- und Patentrecht, können Markenrechte unbeschränkt fortbestehen, solange der Besitzer sie weiterhin verwendet. Die Registrierung von einem Markenzeichen auf Bundesebene ist 10 Jahre gültig und kann vor Ablauf um weitere 10 Jahre verlängert werden.[47]

Das Markenrecht umfasst auch den Schutz weiterer verwandter Rechte unter anderem zum Schutz vor Verwässerung eines Markenzeichens[48], der Besetzung von Domainnamen[49], und diverse Ansprüche gegen “unfairen Wettbewerb”. Geistiges Eigentum umfasst auch relativ neue gesetzliche Innovationen wie den Schutz der Masken zur Halbleiter Herstellung[50], ein sui generis Recht ähnlich dem Urheberrecht. Weitere Beispiele sind der Schutz von Entwürfe für den Bau von Schiffen[51], und das vorgeschlagene sui generis Recht an Datenbanken, bzw. Sammlungen von Informationen.[52]

In den USA werden Urheberrechte und Patente fast ausschließlich auf Bundesebene geregelt, da ihre Verfassung dem US Kongress die Macht erteilt “den Fortschritt in Wissenschaft und Handwerk zu fördern”.[53] Trotz der Grundlage vom Urheber- und Patentrecht auf Bundesebene, werden verschiedene Aspekte davon durch Gesetze der Bundesstaaten geregelt, wie bspw. die Zuweisung des Inhabers von einem Patent. Diese Gesetze sind von Staat zu Staat aber trotzdem sehr ähnlich[54]. Im Gegensatz dazu, sind Markenrechte nicht explizit durch die Verfassung genehmigt, sondern basieren auf dem “Interstate Commerce Clause”, sodass es nur Waren und Dienstleistungen betrifft die zwischen den Bundesstaaten gehandelt werden[55]. Die Markenrechte der einzelnen Bundesstaaten bestehen zwar noch, da sie nicht auf Bundesebene aufgehoben wurden, in der Praxis sind die auf Bundesebene erteilten Rechte jedoch wichtiger und leichter durchzusetzen. Im Allgemeinen werden Geschäftsgeheimnisse durch Gesetze der einzelnen Bundesstaaten geregelt und nicht durch den Bund.[56]

Viele Laien, auch Libertäre, haben oft ein schlechtes Verständnis der Konzepte und Gesetze zum g.E. und unterscheiden nicht immer zwischen Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht. Viele sind fälschlicherweise der Auffassung, dass im Rechtssystem der U.S.A. derjenige der als erster den Pantentantrag im Patentbüro einreicht den Vorzug vor jemand hat, der seinen Antrag später einreicht. Tatsächlich werden Patente aber an denjenigen vergeben der als erstes die Erfindung gemacht hat, während viele andere Länder Patente demjenigen mit dem früheren Antragsdatum gewähren.[57]

Das Verhältnis vom geistigen zum greifbaren Eigentum

Wie zuvor erwähnt können wir geistiges Eigentum, zumindest was Patente und das Urheberrecht anbelangt, als Rechte an ideelle Objekte betrachten. Dabei sollte man unbedingt beachten, dass das Eigentum an einer Idee, bzw. an einem ideellen Objekt dem Inhaber letztendlich Rechte auf jede physikalische Verkörperung dieser Idee einräumt. Betrachten wir den Fall von einem urheberrechtlich geschützten Buch. Der Urheber A hat ein Recht an das zugrundeliegende ideelle Objekt, wovon das Buch bloß ein Exemplar ist. Das Urheberrecht gibt A das Recht an der Anordnung der Wörter im Buch; woraus folgt, dass A das Recht an jede physikalische Kopie oder Verkörperung des Buches hat, bzw. zumindest an jedes Buch innerhalb der Jurisdiktion die dieses Urheberrecht anerkannt.

Wenn A also ein Roman schreibt, hat er das Urheberrecht an diesem “Werk”. Wenn er eine physikalische Kopie des Romans in der Form eines Buches an B verkauft, hat B bloß diese eine Kopie des Romans erworben; B hat nicht das “Roman” selbst erworben und hat kein Recht eine Kopie davon anzufertigen, selbst wenn er sein eigenes Papier und seine eigene Tinte verwendet. Selbst wenn B greifbares Eigentum in Form von Papier, Tinte und Drucker besitzt, darf er demnach mit seinem eigenen Eigentum keine weitere Kopie des Buches von A anfertigen. Dieses Recht ist dem Urheber vorbehalten (deswegen “Urheberrecht”).

Analog hat der Inhaber A von einem Patent, das Recht dritte daran zu hindern die patentierte Erfindung zu nutzen oder auszuüben, selbst wenn der Dritte ausschließlich sein eigenes Eigentum verwendet. Auf diese Art wird A durch das Eigentum an einem ideellen Objekt ein eingeschränktes Verfügungsrecht eingeräumt–bzw. wird zum Miteigentümer–an das greifbare Eigentum unzähliger anderer. Patente und Urheberrechte führen unweigerlich dazu, dass das Privateigentum von seinem natürlichen Inhaber an Erfinder, Entwickler und Künstler übertragen wird.



[32] In manchen Teilen Europas verwendet man auch den Begriff “industrielles Eigentum” anstatt “geistiges Eigentum”.

[33] De La Vergne Refrigerating Mach. Co. v Featherstone, 147 U.S. 209, 222, 13 S.Ct. 283, 285 (1893).

[34] Tom G. Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified? The Philosophy of Property Rights and Ideal Objects,” in “Symposium: Intellectual Property,Harvard Journal of Law & Public Policy 13, no. 3 (Summer 1990): 818.

Es gibt auch die Anmerkung, “eine Auffassung von geistigem Eigentum ist, das Recht an neuen Ideen, die sich in konkreten Produkte geistiger Anstrengung ausdrücken”. Dale A. Nance: “Foreword: Owning Ideas,” in “Symposium: Intellectual Property,Harvard Journal of Law & Public Policy 13, no. 3 (Summer 1990): 757.

[35] Eine nützliche Einführung zum Thema geistiges Eigentum schrieben Arthur R. Miller und Michael H. Davis, Intellectual Property: Patents, Trademarks, and Copyrights in a Nutshell, 2nd ed. (St. Paul, Minn.: West Publishing, 1990); siehe auch “Patent, Trademark, and Trade Secret”, http://profs.lp.findlaw.com/patents/index.html.

Eine gute Einführung zum Patentrecht schrieb Ronald B. Hildreth: Patent Law: A Practitioner's Guide, 3rd ed. (New York: Practising Law Institute, 1998).

Eingehendere Behandlungen zur Rechtslage um geistiges Eigentum sind unter anderem Donald S. Chisum: Chisum on Patents (New York: Matthew Bender, 2000); Melville B. Nimmer und David Nimmer: Nimmer on Copyright (New York: Matthew Bender, 2000); Paul Goldstein: Copyright: Principles, Law, and Practice (Boston: Little, Brown, 1989); J. Thomas McCarthy: McCarthy on Trademarks and Unfair Competition, 4th ed. (St. Paul, Minn.: West Group, 1996); und Roger M. Milgrim: Milgrim on Trade Secrets (New York: Matthew Bender, 2000).

Hilfreiche Information und Broschüre bekommt man auch vom United States Copyright Office, http://lcweb.loc.gov/copyright, sowie vom Patent and Trademark Office of the Department of Commerce, http://www.uspto.gov. Weitere nützliche Webseiten sind im Anhang und der Bibliographie zu finden.

[36] 17 USC §§ 101, 106 et pass.

[37] Das Urheberrecht aus dem Common Law, gewährte automatisch mit der Erstellung eines Werks ein Urheberrecht. Es beschränkte sich jedoch im Wesentlichen auf die Gewährung des Rechts an der Erstauflage und ist weitestgehend vom heutigen Urheberrecht ersetzt worden. Goldstein, Copyright, §§ 15.4 et seq.

[38] 17 USC § 302. Die Dauer des Urheberrechts wurde kürzlich in einer Gesetzesänderung um 20 Jahre verlängert worden. siehe HR 2589, Sonny Bono Copyright Term Extension Act/Fairness in Music Licensing Act of 1998.

[39] 35 USC § 1 et seq.; 37 CFR Part 1.

[40] Stellen wir uns vor A erfindet eine bessere Mausefalle und lässt sie patentieren. Die Falle verwendet Nitinol (eine Formgedächtnis-Legierungen) zum besseren zuschnappen. Nun erfindet B eine Mausefalle mit einer Nitinol Feder und einem Antihaft-Überzug, damit sich die Überreste der Mäuse leichter entfernen lassen und das Nitinol getriebene Zuschnappen erhalten bleibt. B muss eine Mausefalle mit Nitinol haben um seine Erfindung nutzen zu können, das würde jedoch das Patent von A verletzen. A kann ebensowenig einen Antihaft-Überzug auf seine Falle implementieren, ohne das Patent von B zu verletzen. In solch einem Fall, können die beiden Patentinhaber sich gegenseitig ihre Patente gewähren, sodass A die Verbesserung von B verwenden kann und B seine eigene Erfindung nutzen kann.

[41] Diamond v Diehr, 450 US 175, 185 (1981); siehe auch 35 USC § 101.

[42] In re Alappat, 33 F3d 1526, 1544, 31 USPQ2d 1545, 1557 (Fed Cir 1994) (in banc). Siehe auch State Street Bank & Trust Co. v Signature Financial Group, 149 F3d 1368 (Fed Cir 1998).

[43] 35 USC § 154(a)(2).

[44] Siehe z.B. R. Mark Halligan, esq., “Restatement of the Third Law—Unfair Competition: A Brief Summary,” §§ 39–45, http://execpc.com/~mhallign/unfair.html; siehe auch Uniform Trade Secrets Act (UTSA), http://nsi.org/Library/Espionage/usta.htm.

[45] Siehe Uniform Trade Secrets Act (UTSA).

[46] Economic Espionage Act of 1996, 18 USC §§ 1831–39.

[47] 15 USC § 1501 et seq.; 37 CFR Part 2.

[48] 15 USC §§ 1125(c), 1127.

[49] 15 USC § 1125(d); Anticybersquatting Consumer Protection Act, PL 106–113 (1999); HR 3194, S1948.

[50] Siehe 17 USC § 901 et seq.

[51] Siehe 17 USC § 1301 et seq.

[52] Siehe z.B. HR 354 (introduced 1/19/1999), Collections of Information Antipiracy Act. Siehe auch Jane C. Ginsburg, “Copyright, Common Law, and Sui Generis Protection of Databases in the United States and Abroad,University of Cincinnati Law Review 66 (1997): 151.

[53] U.S. Cons., Art I, § 8; Kewanee Oil Co. v. Bicron Corp., 415 US 470, 479, 94 S.Ct. 1879, 1885 (1974).

[54] Siehe Paul C. van Slyke und Mark M. Friedman, “Employer's Rights to Inventions and Patents of Its Officers, Directors, and Employees,AIPLA Quarterly Journal 18 (1990): 127; sowie Chisum on Patents, § 22.03; 17 USC §§ 101, 201.

[55] U.S. Constitution, art. 1, sec. 8, clause 3; Wickard v Filburn, 317 US 111, 63 S. Ct. 82 (1942).

[56] Siehe Economic Espionage Act of 1996, 18 USC §§ 1831–39.

[57] Ayn Rand nimmt fälschlicherweise an, dass derjenige mit einem früheren Antrag den Vorzug bekommen sollte (und bemüht sich dann solch ein System zu verteidigen). Siehe Ayn Rand: “Patents and Copyrights,” in Capitalism: The Unknown Ideal (New York: New American Library, 1967), S. 133.

Überraschend ist auch ihre Verteidugung der strikten Überwachung auf Monopolbildung die Patentträger ausgesetzt sind. Da Patente jedoch von Regierungen gewährte Monopole darstellen, ist es durchaus angebracht die Gesetzgebung zur Verhinderung von Monopole anzuwenden um die Ausweitung des Monopols über die vom Patentgesetz beabsichtigten Grenzen hinaus zu verhindern. Das Problem mit der Kartellgesetzgebung ist seine Anwendung auf den normalen, friedlichen Geschäftsbetrieb, nicht die Beschränkung echter–d.h. von Regierungen gewährte Monopole. Ähnlich kann man auch im Bezug auf Bill Gates argumentieren, dessen Reichtum weitestgehend durch ein im Urheberrecht inhärentes Monopol begründet ist, welches von Regierungen gewährt wurde. Darüber hinaus, da Bill Gates kein Libertärer ist und sicherlich nicht an der Legitimität der Kartellgesetzgebung zweifelt, wäre jedes Mitleid über sein selbst herbeigeführtes Schicksal fehl am Platz.