Geistiges Eigentum im Libertarismus

Das Spektrum

Im Libertarismus reichen die Sichten über g.E. von gänzlicher Unterstützung in jeder vorstellbaren Form, bis hin zu gänzlicher Ablehnung. Die Debatte dreht sich im Wesentlichen um das Patent- und Urheberrecht; wie im Weiteren diskutiert wird, sind Gesetze zu Markenzeichen und Geschäftsgeheimnisse weit weniger problematisch, weshalb sich dieser Artikel hauptsächlich die Rechtmäßigkeit vom Patent- und Urheberrecht behandelt.

Die Argumente für geistiges Eigentum, lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: Naturrecht und Utilitarismus. Die Befürworter vom g.E. stützen ihre Rechtfertigung vorwiegend auf Argumente der ersten Kategorie.[58] Zu den Befürwortern aus naturrechtlicher Sicht, oder zumindest nicht explizit utilitaristisch, gehören von extrem bis zu moderat, Galambos, Schulman und Rand.[59] Unter den Vorgängern des modernen Libertarismus sprachen sich Spooner und Spencer für g.E. aus, mit einer moralischen Begründung oder durch eine Begründung im Naturrecht.[60]

Nach der Sicht mancher Libertärer, begründet im Naturrecht, verdienen Schöpfungen des Geistes den gleichen Schutz wie greifbares Eigentum. Beide sind das Ergebnis der eigenen Arbeit und des eigenen Geistes. Da die eigene Arbeit einem gehört, hat man

ein natürliches Recht an den Früchten der eigenen Arbeit. Aus dieser Sicht hat man ebenso ein Recht an den Ideen die man generiert und an der Kunst die man produziert, wie man auch ein Recht an die eigens angebaute Ernte hat.[61]

Diese Theorie hängt davon ab, dass der eigene Körper und die eigene Arbeit und demnach die damit erzeugten Früchte (also auch geistige “Schöpfungen”) einem gehören. Ein Individuum kann ein Sonett, ein Lied, eine Skulptur erschaffen, indem er seine eigene Arbeit und seinen Körper einsetzt. Deshalb hat er ein Anrecht an seine “eigenen” Schöpfungen, denn sie sind aus anderen Dingen die ihm “gehören” entstanden.

Es gibt auch utilitaristische Argumente für geistiges Eigentum. Bundeststaatlicher Richter Richard Posner ist ein prominenter utilitaristischer (jedoch kein libertärer) Befürworter vom g.E.[62] Unter Libertären untersucht der Anarchist David Friedman g.E. und befürwortet es mit “rechtliche und wirtschaftliche” Argumente[63], was ein utilitaristisches institutionelles System darstellt. Das utilitaristische Argument geht davon aus, dass wir Gesetze und Reglungen wählen sollten, die den “Wohlstand” oder den “Nutzwert” (engl. utility) maximieren. Im Bezug auf das Urheber- und Patentrecht ist der Grundgedanke, dass mehr künstlerische und kreative “Innovationen” zu mehr Wohlstand führen oder damit einhergehen. Öffentliche Güter und Trittbrettfahrer reduzieren diesen Wohlstand auf ein suboptimales Niveau, d.h. niedriger als es wäre wenn es keine angemessenen Gesetze zum g.E. gäbe. Demnach wird der Wohlstand optimiert oder zumindest vergrößert, wenn man Monopole durch das Urheberrecht und Patente gewährt, die Autoren und Erfinder dazu ermutigen kreativ zu sein und neues zu entwickeln.[64]

Andererseits ist der Widerstand gegen Patente und Urheberrechte eine lange Tradition. Moderne Gegner sind u.a. Rothbard, McElroy, Palmer, Lepage, Bouckaert, und meine Wenigkeit.[65] Benjamin Tucker stellte sich ebenfalls energisch gegen g.E. in einer Debatte veröffentlicht in Liberty[66], einer durch den Individualistischen Anarchismus geprägt Zeitschrift aus dem neunzehnten Jahrhundert. Diese Beobachter weisen auf die vielen Probleme der üblichen utilitaristischen und naturrechtlichen Argumente hin, die üblicherweise für g.E. gegeben werden. Diese und andere Mängel der gängigen Argumente für g.E. untersuchen wir im weiteren.

Die utilitaristische Verteidigung

Die Rechtfertigung vieler Befürworter für geistiges Eigentum beruht auf einer utilitaristischen Grundlage. Utilitaristen behaupten das “Ziel” der Anregung von Innovation und Kreativität heiligt die scheinbar unmoralischen “Mittel” die Freiheit einzuschränken, also mit dem eigenen physischen Eigentum nach eigenem ermessen umzugehen. Es gibt allerdings drei grundsätzliche Probleme mit der Rechtfertigung von Recht oder Gesetz auf streng utilitaristischer Ebene.

Lasst uns zunächst annehmen, dass der Wohlstand oder Nutzwert in einer Gesellschaft durch ein bestimmtes gesetzliches Regelwerk maximiert werden könne; der “Kuchen” also vergrößert werden kann. Selbst das zeigt noch nicht, dass diese Regeln gerechtfertigt sind. Man könnte beispielsweise argumentieren es würde der Nutzwert insgesamt erhöht, wenn man die Hälfte vom Wohlstand von ein Prozent der Reichsten auf die ärmsten zehn Prozent umverteilt. Aber selbst wenn der Diebstahl von einem kleinen Teil des Eigentums von A und die Übergabe an B den Wohlstand von Bmehr” erhöht als es den von A verringert (sofern ein solcher Vergleich überhaupt möglich ist) heißt das noch nicht, dass der Diebstahl des Eigentums von A gerechtfertigt ist. Der Sinn von Gesetze ist nicht die Maximierung des Wohlstands sondern Gerechtigkeit walten zu lassen.[67] Selbst wenn der Wohlstand durch g.E. insgesamt erhöht wird, ist das keine Rechtfertigung für die unethische Verletzung der Eigentumsrechte eines einzelnen, der als einziger und nach eigenem Ermessen über sein Eigentum verfügen darf.

Zu den ethischen Problemen kommt hinzu, dass der Utilitarismus nicht schlüssig ist. Es hat die illegitime Voraussetzung, zwischen Personen einen Vergleich ihrer Nutzwerte machen zu können. Es werden Rechnungen gemacht, bei dem die “Kosten” des g.E. von seinem “Nutzen” abgezogen werden, um zu bestimmen ob solche Gesetze insgesamt etwas bringen.[68] Nicht jeder Wert hat jedoch einen Marktpreis; tatsächlich existieren für Werte gar keine Preise. Mises hat gezeigt, dass selbst bei Gütern die auf dem Markt einen Preis haben, der Preis nicht als Maß für dessen Wert dient.[69]

Zuletzt, selbst wenn wir die Probleme mit dem zwischenmenschlichen Vergleich vom Nutzwert und die Frage der Rechtmäßigkeit bei der Umverteilung außen vor lassen, selbst wenn wir unbeirrt weiterfahren und die üblichen utilitaristischen Messungen benutzen ist es ganz und gar nicht klar, dass Gesetze zum geistigen Eigentum zu irgendeiner Änderung im allgemeinen Wohlstand führen–sei es eine Erhöhung oder Verringerung.[70] Es ist fraglich ob das Urheberrecht oder Patente wirklich nötig sind für die Produktion kreativer Werke und Erfindungen, oder dass die stetigen Gewinne durch Innovation die immensen Kosten eines Systems für g.E. übersteigen. Ökonometrische Untersuchungen zeigen keine schlüssige Erhöhung des Wohlstands. Möglicherweise gäbe es sogar mehr Innovationen wenn es kein Patentrecht gäbe; vielleicht gäbe es mehr Geld für Forschung und Entwicklung wenn man es nicht für die Anmeldung von Patente und für Gerichtsverfahren ausgeben müsste. Es ist möglich, dass Unternehmen einen noch größeren Anreiz hätten Innovationen zu produzieren wenn sie sich nicht auf ein fast zwanzig jähriges Monopol ausruhen könnten.[71]

Ein Patentsystem ist zweifelsohne mit Kosten verbunden. Wie bereits angemerkt, können Patente nur für die “praktische” Anwendung einer Idee gewährt werden, nicht jedoch für abstrakte oder theoretische Ideen. Das verschiebt den Einsatz von Ressourcen weg von theoretischer Forschung und Entwicklung.[72] Es ist nicht klar, dass es unserer Gesellschaft besser geht wenn vergleichsweise mehr praktische und vergleichsweise weniger theoretische Forschung und Entwicklung betrieben wird. Desweiteren werden viele Erfindungen nur zum Schutz patentiert, was die Gehälter von Patentanwälten und die Gebühren vom Patentamt begründet. Diese wesentlichen Unkosten wären nicht nötig wenn es keine Patente gäbe. Ohne Patentgesetze müssten Firmen z.B. kein Geld zum Schutz vor solch unsinnige Patente ausgeben wie sie im Anhang aufgelistet sind. Es ist ganz einfach nicht gezeigt worden, dass g.E. zu größerem Wohlstand führt. Müsste die Beweislast aber nicht eigentlich bei denen liegen, die sich dafür aussprechen Gewalttätig über das Eigentum anderer zu verfügen?

Wir sollten uns darüber im Klaren sein wenn wir uns für bestimmte Rechte und Gesetze aussprechen oder ihre Legitimität hinterfragen, dass es sich um eine ethische Frage handelt, nämlich nach dem legitimen Einsatz von Gewalt. Die Frage ob ein Gesetz in Kraft treten oder existieren soll ist die Frage: Ist es angemessen Gewalt gegen bestimmte Personen unter bestimmten Umständen einzusetzen? Es ist nicht weiter verwunderlich, dass diese Frage bei der Analyse der Maximierung des Wohlstands nicht wirklich angesprochen wird. Die utilitaristische Analyse ist gänzlich verwirrt und bankrott: Von einer Vergrößerung des Kuchens zu sprechen ist methodisch Defekt; es gibt keinen klaren Beweis, dass sich der Kuchen durch Rechte am g.E. vergrößert. Weiterhin, wäre eine Vergrößerung des Kuchens keine Rechtfertigung für den Einsatz von Gewalt gegen das ansonsten legitime Eigentum anderer. Aus diesen Gründen ist die utilitaristische Verteidigung vom g.E. nicht überzeugend.

Die naturrechtliche Verteidigung

Andere libertäre Befürworter vom geistigen Eigentum argumentieren, dass bestimmte Ideen als Eigentum geschützt werden müssen, da sie erschaffen wurden. Rand meinte Patente und Urheberrechte wären “die gesetzliche Umsetzung der Grundlage für alle Eigentumsrechte: Das Recht einer Person an dem Produkt seiner Gedanken”.[73] Für Rand waren diese Rechte im gewissen Sinne die Belohnung für produktives Schaffen. Es ist nur gerecht, dass der Schöpfer belohnt wird wenn andere sein Werk benutzen. Aus diesem Grund sprach sie sich teils gegen ewige bestehende Patente und Urheberrechte aus–da zukünftige, ungeborene Nachkommen eines Urhebers nicht selbst für die Werke ihrer Vorfahren verantwortlich sind.

Geistiges Eigentum mit der Erschaffung eines Werks zu begründen, führt fast zwangsläufig zu dem Problem, dass es nur bestimmte Arten von Werke schützt–es sei denn, jede einzelne nützliche Idee auf die man kommt, kann als Eigentum geschützt werden (mehr dazu weiter unten). Diese Unterscheidung ob etwas geschützt werden soll oder nicht ist jedoch willkürlich. Philosophische, mathematische oder wissenschaftliche Wahrheiten kann man z.B. unter der heutigen Gesetzgebung nicht schützen, was mit dem Vorwand begründet wird, dass der Handel und das gesellschaftliche Leben zum Stillstand kommen würde, sollte man jede neue Redewendung, philosophische Wahrheit und dergleichen als das exklusive Eigentum des Urhebers betrachten. Aus diesem Grund können Patente nur auf sogenannte “praktische Anwendungen” von Ideen gewährt werden, jedoch nicht auf abstrakte oder theoretische Ideen. Rand akzeptiert diesen unterschiedlichen Umgang wenn sie versucht zwischen nicht patentierbare Entdeckungen und patentierbare Erfindungen zu unterscheiden. Ihr Argument ist, dass eine “wissenschaftliche oder philosophische Entdeckung, die Beschreibung von einem Naturgesetz sowie zuvor unbekannte Prinzipien oder Tatsachen der Realen Welt”, nicht vom Entdecker erschaffen wurden.

Die Unterscheidung zwischen Erschaffung und Entdeckung ist jedoch nicht ganz eindeutig oder rigoros.[74] Es ist auch nicht klar warum solch eine Unterscheidung, selbst wenn sie eindeutig ist, für die Verteidigung von Eigentumsrechte ethisch relevant wäre. Niemand kann Materie wirklich erschaffen, sondern nur manipulieren und innerhalb der durch die Physik gegebenen Grenzen umformen. In diesem Sinne wird absolut nichts von irgendjemand wirklich erschaffen. Sie ändern bloß die Anordnung oder das Muster der Materie. Ein Ingenieur der eine neue Mausefalle erfindet, hat existierende Teile neu angeordnet, sodass sie eine neue Funktion erfüllen. Andere die von dieser neuen Anordnung erfahren, können nun ebenfalls eine verbesserte Mausefalle bauen. Die Mausefalle verhält sich jedoch nur nach den Regeln der Physik. Der Erfinder hat weder die Materie woraus die Falle besteht erfunden, noch die Tatsachen oder Gesetze wonach sie funktioniert.

Auf ähnliche Art, ist es durch die “Entdeckung” der Relation E=mc² durch Einstein möglich, Materie auf eine effizientere Art zu manipulieren. Ohne die Anstrengungen von Einstein oder dem Erfinder, wüßten andere gar nicht über bestimmte Zusammenhänge, bestimmte Arten wie Materie manipuliert und ausgenutzt werden kann. Der Erfinder bemüht sich ebenso wie der theoretische Wissenschaftler neue und nützliche Ideen mit seinem Geist zu produzieren. Einer von ihnen wird belohnt, der andere jedoch nicht. Vor kurzem gab es einen Fall, indem der Erfinder eine neue Möglichkeit gefunden hat ein Zahl zu berechnen, die den kürzesten Pfad zwischen zwei Punkten repräsentierte–ein äußerst nützliches Verfahren–jedoch kein Patent gewährt wurde, weil es sich dabei “bloß” um einen mathematischen Algorithmus handelte.[75] Es ist jedoch willkürlich und ungerecht die praktischeren Erfinder und Unterhaltungskünstler, wie Ingenieure oder Musiker zu belohnen, und die theoretischen oder mathematischen Forscher leer ausgehen zu lassen. Die Unterscheidung ist von Natur aus vage, willkürlich und ungerecht.

Desweiteren, bringt die Verabschiedung befristeter Rechte am g.E., zwangsläufig willkürliche Regeln mit sich. Patente haben beispielsweise eine Dauer von zwanzig Jahre ab dem Datum der Einreichung, während das Urheberrecht, im Falle einzelner Autoren, bis zu siebzig Jahre nach dem Lebensende andauert. Man kann ebensowenig ernsthaft behaupten, dass neunzehn Jahre für ein Patent zu kurz und ein-und-zwanzig Jahre zu lang wären, wie man objektiv sagen kann ob der derzeitige Preis für einen Liter Milch zu hoch oder zu niedrig ist.

Ein Problem mit dem naturrechtlichen Ansatz ist also, dass es zwangsläufig zu willkürlichen Unterscheidungen führt, sei es im Bezug darauf was als Schützenswert gilt und was nicht, oder im Bezug auf die Dauer von diesem Schutz.

Eine Möglichkeit diese Schwierigkeit zu vermeiden ist natürlich zu behaupten, dass alles als g.E. auf unbeschränkte Zeit geschützt werden kann. Spooner[76] sprach sich beispielsweise für unbefristete Patente und Urheberrechte aus. Schulman ist ein Fürsprecher für einen viel weiteren Begriff von Ideen und Werke als g.E.. Er befürwortet Eigentumsrechte die er “Logorechte” nennt, also Rechte an irgend einem “Logos” von dem man der Urheber ist. Das Logos ist die “materielle Identität” oder Identitätsmuster erschaffener Dinge. Der Eigentümer eines Logos wäre der Besitzer der Anordnung oder des Musters das sich in Materie manifestiert ist, bzw. darin beobachtet wird.

Der radikalste aller Befürworter vom g.E. ist Andrew Joseph Galambos, dessen Ideen, soweit ich sie verstehe, ans Absurde grenzen.[77] Galambos glaubte, dass man Rechte am eigenen Leben (ursprüngliches Eigentum) und an alle “nicht zeugungsfähige Ableitungen des eigenen Lebens” hat.[78] Da die “ersten Ableitungen” eines Menschen seine Gedanken und Ideen sind, sind sie sein “primäres Eigentum”. Da Handlungen auf primäres Eigentum (Ideen) beruht, ist man ebenfalls Eigentümer seiner Handlungen; dies wird als “Freiheit” bezeichnet. Sekundäre Ableitungen wie Land, Fernseher und andere greifbare Güter entstehen durch Ideen und Handlungen. Eigentumsrechte sind demnach zu einen niederen sekundären Rang degradiert, unterhalb des “primären” Rangs der Eigentumsrechte an Ideen. (Selbst Rand hat einmal Patente über das bloße Eigentumsrecht an greifbare Güter gestellt als sie behauptete, “Patente sind der Kern vom Eigentumsrecht”.[79] Sollen wir wirklich glauben, dass Eigentumsrechte nicht respektiert wurden, bevor Patente im neunzehnten Jahrhundert eingeführt wurden?)

Galambos trieb seine Ideen angeblich bis ins Absurde. Er beanspruchte ein Eigentumsrecht an seine eigenen Ideen und forderte von seinen Studenten sie nicht zu wiederholen;[80] er legte bei jedem Ausspruch des Wortes “liberty” 5 cent zur Seite, als Honorar an die Nachfahren von Thomas Paine, der angeblich dieses Wort “erfunden” hat; er nannte sich um von Joseph Andrew Galambos nach Andrew Joseph Galambos um nicht die Rechte seines gleichnamigen Vaters zu verletzen.[81]

Indem man das g.E. ausweitet und seine Dauer verlängert um solch beliebige Unterscheidungen wie die von Rand zu vermeiden, wird offensichtlich wie Absurd und ungerecht g.E. ist (anschaulich am Beispiel von Galambos). Wenn man weiter geht und die Frist für Patente und Urheberrechte ins unendliche setzt, wären nachfolgende Generationen immer mehr Einschränkungen im Bezug auf den Einsatz von ihrem Eigentum unterworfen. Niemand könnte eine Glühbirne herstellen–oder gar benutzen–ohne das Einverständnis der Nachfahren von Edison zu bekommen. Ohne die Erlaubnis der Nachfahren des ersten Urmenschen der seine Höhle verließ um eine Hütte zu bauen, könnte niemand auch nur ein Haus bauen. Niemand könnte ein ganze Palette von lebensrettenden Methoden, Chemikalien, oder Behandlungen benutzen, ohne die Genehmigung von verschiedenen reichen Nachfahren die etwas Glück hatten. Niemand könnte Wasser kochen um es zu reinigen oder Essen einlegen um es aufzubewahren, es sei denn er hat vom Urheber (oder seinen fernen Nachkommen) für diese Techniken eine Lizenz erhalten.

Solch unbeschränkte Rechte an Ideen wären eine ernste Gefahr für Rechte an greifbarem Eigentum und könnten sie überwältigen. Jeder denkbare Einsatz von Eigentum, jede Handlung müsste zwangsläufig mit einem der mit der Zeit angehäuften Millionen von Rechten an geistiges Eigentum in Konflikt stehen, und würde somit zum Aussterben der Menschheit führen. Wie Rand jedoch anmerkte sind Menschen keine Geister; wir haben ein spirituelles aber auch ein physisches Dasein.[82] Jedes System, dass die Rechte an Ideen derart ausweitet, dass es die Rechte am greifbaren Eigentum unterdrückt, kann kein ethisches System für lebende, atmende Menschen sein. Kein lebender Mensch kann sich tatsächlich an solch eine unbeschränkte Sicht vom g.E. halten. Die übrigen Befürworter schränken ihre Sicht vom g.E. im Bezug auf Umfang und/oder Dauer ein und greifen damit die oben geschilderte ethisch willkürliche Unterscheidungen auf.

Ein tieferes Problem für die naturrechtliche Position liegt in ihrer übertriebenen Betonung der “Erschaffung” an Stelle der Knappheit als rechtfertigende Grundlage, worauf wir im Weiteren eingehen.



[58] Klassische Theorien zum g.E. findet man in “Bibliography of General Theories of Intellectual Property,Encyclopedia of Law and Economics, http://encyclo.findlaw.com/biblio/1600.htm; sowie Edmund Kitch, “The Nature and Function of the Patent System,Journal of Law and Economics 20 (1977): 265.

[59] Siehe Andrew J. Galambos: The Theory of Volition, vol. 1, ed. Peter N. Sisco (San Diego: Universal Scientific Publications, 1999); J. Neil Schulman: “Informational Property: Logorights,Journal of Social and Biological Structures (1990); sowie Rand: “Patents and Copyrights.

Andere aus dem Objektivismus (Ayn Rand) die g.E. befürworten sind George Reisman: Capitalism: A Treatise on Economics (Ottawa, Ill.: Jameson Books, 1996), S. 388–89; David Kelley: “Response to Kinsella,IOS Journal 5, no. 2 (June 1995): 13, in response to N. Stephan Kinsella, “Letter on Intellectual Property Rights,IOS Journal 5, no. 2 (June 1995): S 12–13; Murray I. Franck: “Ayn Rand, Intellectual Property Rights, and Human Liberty,” 2 audio tapes, Institute for Objectivist Studies Lecture; Laissez-Faire Books (1991); Murray I. Franck, “Intellectual Property Rights: Are Intangibles True Property,” IOS Journal 5, no. 1 (April 1995); und Murray I. Franck: “Intellectual and Personality Property,” IOS Journal 5, no. 3 (September 1995): 7, in response to Kinsella, “Letter on Intellectual Property Rights.

Zu den Ideen von Galambos ist es schwierig Veröffentlichungen zu finden, scheinbar weil seine eigenen Theorien bizarrerweise seine Unterstützer daran hindern sie zu verbreiten. Siehe z.B., Jerome Tuccille, It Usually Begins with Ayn Rand (San Francisco: Cobden Press, 1971), S. 69–71. Verweise auf und Diskussionen zu den Theorien von Galambos findet man jedoch in David Friedman, “In Defense of Private Orderings: Comments on Julie Cohen's ‘Copyright and the Jurisprudence of Self-Help’,Berkeley Technology Law Journal 13, no. 3 (Fall 1998): n. 52; und in Stephen Foerster: “The Basics of Economic Government,” http://www.economic.net/articles/ar0001.html.

[60] Lysander Spooner: “The Law of Intellectual Property: or An Essay on the Right of Authors and Inventors to a Perpetual Property in Their Ideas,” in The Collected Works of Lysander Spooner, vol. 3, ed. Charles Shively (1855; reprint, Weston, Mass.: M&S Press, 1971); Herbert Spencer, The Principles of Ethics, vol. 2 (1893; reprint, Indianapolis, Ind.: Liberty Press, 1978), Teil IV, kap. 13, S. 121. Siehe auch Wendy McElroy: “Intellectual Property: Copyright and Patent,” http://www.zetetics.com/mac/intpro1.htm und http://www.zetetics.com/mac /intpro2.htm; and Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 818, 825.

[61] Palmer: Are Patents and Copyrights Morally Justified? S. 819.

[62] Richard A. Posner, Economic Analysis of Law, 4th ed. (Boston: Little, Brown, 1992), § 3.3, S. 38–45.

[63] David D. Friedman: “Standards As Intellectual Property: An Economic Approach,University of Dayton Law Review 19, no. 3 (Spring 1994): S. 1109–29; David D. Friedman: Law's Order: What Economics Has to Do with Law and Why it Matters (Princeton, N.J.: Princeton University Press, 2000), kap. 11. Ejan Mackaay ist ebenfalls ein Befürworter vom g.E. auf utilitaristischer Grundlage, siehe “Economic Incentives in Markets for Information and Innovation,” in “Symposium: Intellectual Property,Harvard Journal of Law & Public Policy 13, no. 3, S. 867.

Frühe utilitaristische Befürwortern sind u.A. John Stuart Mill und Jeremy Bentham. Siehe Arnold Plant: “The Economic Theory Concerning Patents for Inventions,” in Selected Economic Essays and Addresses (London: Routledge & Kegan Paul, 1974), S. 44; Roger E. Meiners und Robert J. Staaf: “Patents, Copyrights, and Trademarks: Property or Monopoly?” in “Symposium: Intellectual Property,Harvard Journal of Law & Public Policy 13, no. 3, S. 911.

[64] Siehe Palmer: “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 820–21; Julio H. Cole: “Patents and Copyrights: Do the Benefits Exced the Costs?” htt://www.economia.ufm.edu.gt/Catedraticos/jhcole/Cole%20MPS.pdf

[65] Siehe Murray N. Rothbard: Man, Economy, and State (Los Angeles: Nash Publishing, 1962), S. 652–60; Murray N. Rothbard, The Ethics of Liberty, S. 123–24; Wendy McElroy: “Contra Copyright,The Voluntaryist (June 1985); McElroy: “Intellectual Property: Copyright and Patent”; Tom G. Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,Hamline Law Review 12 (1989): 261; Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified?”; zu Lepage, siehe Mackaay, “Economic Incentives,” S. 869; Boudewijn Bouckaert, “What is Property?” in “Symposium: Intellectual Property,Harvard Journal of Law & Public Policy 13, no. 3, S. 775; N. Stephan Kinsella: “Is Intellectual Property Legitimate?Pennsylvania Bar Association Intellectual Property Law Newsletter 1, no. 2 (Winter 1998): 3; Kinsella: “Letter on Intellectual Property Rights,” und “In Defense of Napster and Against the Second Homesteading Rule.

F.A. Hayek scheint sich ebenfalls gegen Patente auszusprechen. Siehe The Collected Works of F.A. Hayek, vol. 1, The Fatal Conceit: The Errors of Socialism, ed. W.W. Bartley (Chicago: University of Chicago Press, 1989), S. 6; und Meiners und Staaf: “Patents, Copyrights, and Trademarks,” S. 911. Cole stellt in “Patents and Copyrights: Do the Benefits Exceed the Costs?” die utilitaristischen Rechtfertigungen für Patente und Urheberrechte in Frage. Siehe auch Fritz Machlup, U.S. Senate Subcommittee On Patents, Trademarks & Copyrights, An Economic Review of the Patent System, 85th Cong., 2nd Session, 1958, Study No. 15; Fritz Machlup und Edith Penrose: “The Patent Controversy in the Nineteenth Century,Journal of Economic History 10 (1950): 1; Roderick T. Long: “The Libertarian Case Against Intellectual Property Rights,Formulations 3, no. 1 (Autumn 1995); Stephen Breyer, “The Uneasy Case for Copyright: A Study of Copyright in Books, Photocopies, and Computer Programs,Harvard Law Review 84 (1970): 281; Wendy J. Gordon, “An Inquiry into the Merits of Copyright: The Challenges of Consistency, Consent, and Encouragement Theory,Stanford Law Review 41 (1989): 1343; und Jesse Walker, “Copy Catfight: How Intellectual Property Laws Stifle Popular Culture,Reason (March 2000).

[66] McElroy: “Intellectual Property: Copyright and Patent”. William Leggett, ein Redakteur für die Jacksonian im neunzehnten Jahrhundert war ebenfalls ein vehementer Gegner vom geistigen Eigentum. Siehe Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 818, 828–29. Ludwig von Mises äußerte keine Meinung zu dem Thema, sondern beschränkte sich darauf die wirtschaftlichen Folgen solcher Gesetzgebung zu untersuchen. Siehe Human Action, 3rd rev. ed. (Chicago: Henry Regnery, 1966), chap. 23, section 6, S. 661–62.

[67] Nach Justinian ist “Gerechtigkeit der andauernde und ewige Wunsch, die Rechte aller anzuerkennen und zu respektieren…. Die Grundsätze vom Gesetz sind folgende: Ehrlich zu leben, Niemanden zu verletzen, die Rechte aller zu respektieren”. The Institutes of Justinian: Text, Translation, and Commentary, trans. J.A.C. Thomas (Amsterdam: North-Holland, 1975).

[68] Zu den Mängel vom Utilitarismus und der zwischenmenschlichen Vergleiche vom Nutzwert siehe Murray N. Rothbard, “Praxeology, Value Judgments, and Public Policy,” in The Logic of Action One (Cheltenham, U.K.: Edward Elgar, 1997), insb. S. 90–99; Rothbard, “Toward a Reconstruction of Utility and Welfare Economics,” in The Logic of Action One; Anthony de Jasay, Against Politics: On Government, Anarchy, and Order (London: Routledge, 1997), S. 81–82, 92, 98, 144, 149–51.

Zum Scientismus und Empirismus siehe Rothbard, “The Mantle of Science,” in The Logic of Action One; Hans-Hermann Hoppe, “In Defense of Extreme Rationalism: Thoughts on Donald McCloskey's The Rhetoric of Economics”, Review of Austrian Economics 3 (1989): 179.

Zum erkenntnistheoretischen Dualismus siehe Ludwig von Mises: The Ultimate Foundation of Economic Science: An Essay on Method, 2nd ed. (Kansas City: Sheed Andrews and McMeel, 1962); Ludwig von Mises: Epistemological Problems of Economics, trans. George Reisman (New York: New York University Press, 1981); Hans-Hermann Hoppe: Economic Science and the Austrian Method (Auburn, Ala.: Ludwig von Mises Institute, 1995); und Hoppe: “In Defense of Extreme Rationalism.

[69] Mises stellt fest: “Obwohl man gemeinhin von Geld als Maß für den Wert oder Preis spricht, ist diese Vorstellung zutiefst Fehlerbehaftet. Solange die subjektive Werttheorie angenommen wird, kann sich diese Frage nicht stellen.” “On the Measurement of Value,” in The Theory of Money and Credit, trans. H.E. Batson (1912; reprint, Indianapolis, Ind.: Liberty Fund, 1980), S. 51. Desweiteren: “Geld ist weder ein Zollstock für den Wert oder den Preis. Geld misst weder einen Wert noch werden Preise in Geld gemessen: Sie sind Mengen von Geld.” Ludwig von Mises, Socialism: An Economic and Sociological Analysis, 3rd rev. ed., trans. J. Kahane (Indianapolis, Ind.: Liberty Press, 1981), S. 99; siehe auch Mises: Human Action, S. 96, 122, 204, 210, 217, und 289.

[70] Eine hervorragende Übersicht und Kritik an der Kosten-Nutzen Rechtfertigung für das Patent- und Urheberrecht gibt Cole in “Patents and Copyrights: Do the Benefits Exceed the Costs?”. Für nützliche Diskussionen der Beweislage hierzu, siehe Palmer “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 300–2; Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 820–21, 850–51; Bouckaert: “What is Property?” S. 812–13; Leonard Prusak: “Does the Patent System Have Measurable Economic Value?AIPLA Quarterly Journal 10 (1982): S. 50–59; und Leonard Prusak: “The Economic Theory Concerning Patents and Inventions,Economica 1 (1934): 30–51.

[71] Siehe Cole: “Patents and Copyrights: Do the Benefits Exceed the Costs?” für weitere Beispiele der kosten der Gesetzgebung zum Patent- und Urheberrecht.

[72] Plant: “The Economic Theory Concerning Patents for Inventions,” S. 43.

Siehe auch Rothbard: Man, Economy, and State, S. 658–59:

Es ist keineswegs offensichtlich, dass Patente die absolute Menge an Ausgaben für Forschung erhöhen. Sicher ist jedoch, dass Patente für eine Verzerrung der Art von Ausgaben für Forschung sorgen. . . . Ausgaben für Forschung werden in den Anfangsphasen entsprechend übermäßig gefördert da noch keiner ein Patent bekommen hat, und sie werden in den Phasen nachdem ein Patent gewährt wurde übermäßig eingeschränkt. Darüber hinaus, werden nur auf bestimmte Erfindungen Patente gewährt und auf andere nicht. Das Patentsystem hat demnach die weitere Folge, dass die Ausgaben für patentierbare Bereiche übermäßig gefördert werden, während die Forschung in nicht patentierbare Bereiche künstlich eingeschränkt wird.

[73] Rand: “Patents and Copyrights,” S. 130.

[74] Plant hat Recht mit seiner Aussage, “die Aufgabe eine Wissenschaftliche Entdeckung von seiner praktischen Anwendung zu unterscheiden, was patentierbar sein könnte…ist oftmals selbst für einen scharfsinnigen Rechtsanwalt verblüffend”. “The Economic Theory Concerning Patents for Inventions,” S. 49–50. In diesem Zusammenhang, hat das oberste Gericht der U.S.A festgestellt, dass “die Spezifikation und Ansprüche in einem Patent…eines der am schwersten mit Genauigkeit auszulegenden gesetzlichen Regelungen darstellt”. Topliff v Topliff, 145 US 156, 171, 12 S.Ct. 825 (1892). Vielleicht liegt das daran, dass das Patentrecht nicht an objektive Grenzen von echtem greifbarem Eigentum festgemacht ist und dementsprechend von Natur aus vage, formlos, mehrdeutig und subjektiv ist. Man sollte alleine wegen dem letzten Grund meinen, dass Anhänger des Objektivismus–leidenschaftliche, selbst-ernannte Verteidiger vom Objektiven und Gegner des Subjektiven–sich gegen das Patent- und Urheberrecht stellen würden.

[75] In re Trovato, 33 USPQ2d 1194 (Fed Cir 1994). Neuerlich wurden Arten der mathematischen und Software Algorithmen die patentierbar sind, durch Rechtssprechung ausgeweitet. Siehe bspw. State Street Bank & Trust Co. v Signature Financial Group, 149 F3d 1368 (Fed Cir 1998). Das Patentrecht muss jedoch unabhängig davon wo man die Line zieht zwischen nicht patentierbare “Naturgesetze” oder “abstrakte Ideen” und patentierbare “praktische Anwendungen” notwendigerweise eine solche Unterscheidung machen.

[76] Spooner: “The Law of Intellectual Property”; McElroy: “Intellectual Property: Copyright and Patent”; Palmer, “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 818, 825.

[77] Siehe Galambos: The Theory of Volition, vol. 1. Evan R. Soulé, Jr., “What Is Volitional Science?” http://www.tuspco.com/html/what_isv–50.html. Ich habe nur Umrisse der Theorien von Galambos gelesen. Ich bin auch vor ein paar Jahren zu meiner Überraschung einem echten, lebenden Galambosianer einmal begegnet (Ich hatte angenommen sie wären eine fiktive Erfindung von Tuccille [It Usually Begins with Ayn Rand, S. 69–71]), auf einer Konferenz vom Mises Institute. Meine folgende Kritik an den Ideen von Galambos ist nur soweit gültig wie ich seine Ansichten richtig beschreibe.

[78] Friedman: “In Defense of Private Orderings,” n. 52; Foerster, “The Basics of Economic Government.

[79] Rand: “Patents and Copyrights,” S. 133.

[80] Friedman: In Defense of Private Orderings, n. 52.

[81] Tuccille: It Usually Begins with Ayn Rand, S. 70. Freilich darf man vermuten, dass jeder Galambosianer außer Galambos selbst, der sich in einer ähnlich mißlichen Lage befindet, zur Lösung des Problems sein Name nach diesem Schema nicht umändern dürfte, denn diese Lösung ist eine unveräußerliche “absolute” Idee von Galambos.

[82] Harry Binswanger, ed., The Ayn Rand Lexicon: Objectivism from A to Z (New York: New American Library, 1986), S. 326–27, 467.