Kapitel 5. Die Wirtschaftlichkeit des Privateigentums

Die Idee des Privateigentums stimmt nicht nur mit unserer moralischen Intuition überein und ist die einzig gerechte Lösung zum Problem der gesellschaftlichen Ordnung, sondern ist auch die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand und die Voraussetzung für soziale Wohlfahrt. So lange sich Menschen nach den Regeln des Privateigentums richten, wird auch die gesellschaftliche Wohlfahrt optimiert.

Jede originäre Aneignung verbessert die Wohlfahrt des aneignenden (zumindest ex ante); sonst würde man sie nicht durchführen. Durch diese Handlung geht es gleichzeitig niemandem schlechter. Jeder andere hätte sich die gleichen Güter und Gebiete aneignen können, wenn er sie als knapp - und demnach wertvoll - angesehen hätte. Da eine solche Aneignung jedoch von niemandem durchgeführt wurde, kann keiner durch die Handlung des Aneignenden an Wohlfahrt verloren haben. Es folgt, dass das sogenannte Pareto-Kriterium erfüllt ist: Es ist wissenschaftlich nur dann berechtigt von einer Erhöhung der sozialen Wohlfahrt zu sprechen, wenn durch eine Änderung zumindest eine Person an Wohlstand subjektiv gewinnt, dabei aber niemand einen Verlust erleidet. Die originäre Aneignung erfüllt diese Bedingung. Es erhöht den Wohlstand des Aneignenden, ohne dabei den physischen Wohlstand (das Eigentum) eines anderen zu verringern. Alle anderen haben die gleiche Menge an Eigentum wie zuvor und der Aneignende hat neues, zuvor nicht existentes Eigentum gewonnen. Insofern erhöht ein Akt der originären Aneignung immer die soziale Wohlfahrt.

Jede weitere Handlung mit originär angeeignete Güter und Gebiet erhöht die soziale Wohlfahrt, denn was eine Person mit seinem Eigentum auch unternimmt, es ist immer mit der Absicht seine Wohlfahrt zu erhöhen. Das ist der Fall wenn er sein Eigentum verbraucht oder wenn er neues Eigentum damit produziert. Jede Produktion wird mit der Absicht durchgeführt ein weniger wertvolles Gut in ein Wertvolleres zu verwandeln. So lange der Verbrauch und die Produktion nicht zu einer physischen Beeinträchtigung des Eigentums von anderen führt, kann man diese Handlungen als Steigerung der sozialen Wohlfahrt betrachten.

Schließlich können wir feststellen, dass jeder freiwillige Austausch von angeeigneten oder produzierten Gütern die soziale Wohlfahrt erhöht. Ein Tausch von Eigentum ist nämlich nur dann möglich wenn beide Eigentümer das erworbene Gut in ihrer subjektiven Empfindung höher bewerten als das was sie hergeben und demnach erwarten von dem Tausch zu profitieren. Der Wohlstand von zwei Personen wird bei jedem Tausch von Eigentum erhöht, dabei bleibt das Eigentum von allen anderen unverändert.

Dem gegenüber steht, dass jede Abweichung von den Regeln der Institution des Privateigentums zu einem Verlust an sozialer Wohlfahrt führen muss.

Im Fall allgemeiner und gleicher Miteigentümerschaft - universeller Kommunismus statt Privateigentum - würde der Preis mit dem Aussterben der Menschheit beglichen, denn universelle Miteigentümerschaft würde bedeuten, dass es keinem erlaubt wäre irgendetwas zu tun oder sich irgendwo hin zu bewegen. Jede tatsächliche Abweichung von einer Ordnung des Privateigentums würde ein System ungleicher Herrschaft darstellen. Das heißt es wäre einer Person oder Gruppe - die Herrscher, Ausbeuter oder Übermenschen - erlaubt Eigentum zu erwerben, außer durch originäre Aneignung, Produktion oder Tauschhandel. Der anderen Person oder Gruppe - die Beherrschten, Ausgebeuteten oder Untermenschen - wäre das gleiche Recht jedoch verwehrt. Eine solche Herrschaftsordnung ist zwar durchaus möglich, würde jedoch zu einem Verlust sozialer Wohlfahrt und relativer Verarmung führen.

Wenn es A erlaubt ist ein Gut oder Gebiet anzueignen, dass sichtbar markiert das Eigentum von B ist, wird der Wohlstand von A auf kosten von B erhöht. Das Pareto-Kriterium ist nicht erfüllt und die soziale Wohlfahrt ist suboptimal. Das gleiche gilt für andere Formen herrschaftlicher Eingriffe: Ob B von A daran gehindert wird sich einen bisher nicht angeeigneten Teil der Natur originär anzueignen; ob es A erlaubt ist die von B produzierten Güter ohne sein Einverständnis zu nehmen; ob A vorschreiben kann was B mit seinem angeeignetem oder produziertem Eigentum tun darf (ausgenommen der Vorschrift, dass es ihm nicht erlaubt ist das Eigentum anderer physisch zu beschädigen oder zu beeinträchtigen) - in jedem Fall haben wir einen „Sieger“, A, und einen „Verlierer“, B. In jedem Fall vermehrt A sein Eigentum durch eine entsprechende Verringerung des Eigentums von B. In keinem Fall ist das Pareto-Kriterium erfüllt und es entsteht immer ein suboptimales Niveau sozialer Wohlfahrt.

Die Ausübung von Herrschaft führt darüber hinaus zu einer Verringerung der zukünftigen Produktion. Jede Reglung die den Nicht-Aneignenden, Nicht-Produzierenden und Nicht-Handelnden einen Teil oder die volle Kontrolle über die angeeigneten, produzierten oder erworbenen Güter gewährt, führt zwangsläufig zu einer Verringerung der betreffenden Tätigkeiten. Denn für die ausübenden Personen ist die Aneignung, Produktion und der Handel mit gewissen Kosten verbunden, und diese Kosten erhöhen sich unter einem Herrschaftsystem. Dem gegenüber steht eine Verringerung von Kosten, wenn man diese Handlungen beendet.

Der sofortige Konsum und die Freizeit wird im Vergleich zur Produktion (zukünftiger Konsum) attraktiver, und die Güterproduktion wird sich unterhalb des ansonsten erreichten Niveaus bewegen. Bei den Herrschern führt die Tatsache, dass sie ihr Wohlstand durch Enteignung erhöhen können zu einem verschwenderischen Umgang mit dem Eigentum unter ihrem Einfluss. Da es ihnen erlaubt ist ihren zukünftigen Wohlstand durch Enteignung (Steuern) zu erhöhen, wird Konsum und Kurzsichtigkeit (hohe Zeitpräferenz) gefördert und sofern sie ihre Güter überhaupt „produktiv“ einsetzen, so ist die Wahrscheinlichkeit für Misswirtschaft, Fehleinschätzungen und wirtschaftlichen Verlusten systematisch erhöht.