Lasst uns einen Schritt zurücktreten und einen frischen Blick auf das Eigentumsrecht werfen. Libertäre glauben an Eigentumsrechte für greifbare Güter (Ressourcen). Warum? Welche Eigenschaft haben greifbare Güter, welches sie zum Gegenstand von Eigentumsrechte macht? Warum sind greifbare Güter Eigentum?
Wenn man kurz darüber nachdenkt, ist es die Knappheit–die Tatsache, dass im Bezug auf diese Güter mehrere Personen in ein Konflikt geraten können. Alleine schon die Möglichkeit, dass über Ressourcen Streit herrschen kann, macht es notwendig Regeln aufzustellen die ihre Nutzung bestimmen. Die grundsätzliche soziale und ethische Funktion von Eigentumsrechte ist die Verhinderung zwischenmenschlicher Konflikte über knappe Ressourcen.[83] So Hoppe:
Nur wegen der Knappheit sind wir überhaupt mit dem Problem konfrontiert, moralische Gesetze zu formulieren; sofern Güter im Überfluss vorhanden (“frei” Güter) sind, kann es keinen Konflikt über diese Güter geben und es ist nicht notwendig zwischenmenschliche Handlungen zu koordinieren. Daraus folgt, dass jede korrekt erdachte Ethik, als Theorie über Eigentum formuliert sein muss, also als Theorie über die Zuweisung von Rechte die besagen wer exklusiv über knappe Mittel verfügen darf. Nur so wird es möglich, ansonsten unvermeidliche und unlösbare Konflikte zu vermeiden.[84]
Viele andere haben ebenfalls die Bedeutung der Knappheit für die Definition von Eigentumsrechte erkannt, darunter Plant, Hume, Palmer, Rothbard und Tucker.[85]
Die Natur enthält also Objekte die aus ökonomischer Sicht knapp sind. Wenn ich ein solches Objekt benutzen möchte, steht das im Konflikt mit der Nutzung durch andere, bzw. schließt die Nutzung durch andere aus und umgekehrt. Der Sinn von Eigentumsrechte ist die Vermeidung zwischenmenschlicher Konflikte über knappe Ressourcen, indem man die Ressourcen zum exklusiven Eigentum bestimmter Personen (Eigentümer) macht. Damit sie diese Funktion erfüllen können, müssen sie sowohl sichtbar als auch gerecht sein. Es ist klar, dass man die Verletzung von Eigentumsrechte nur verhindern kann, wenn die Grenzen des Eigentums und ihre Zuweisung objektiv (intersubjektiv erfassbar) sind; sie müssen sichtbar sein.[86] Aus diesem Grund müssen Eigentumsrechte objektiv und eindeutig sein. Mit anderen Worten, “gute Zäune schaffen gute Nachbarn”.[87]
Eigentumsrechte müssen sowohl nachweislich gerecht als auch sichtbar sein, da sie sonst nicht ihre Funktion erfüllen können. Wenn die betroffenen Parteien sie nicht als gerecht akzeptieren können, werden weiterhin Konflikte entstehen.[88] Ungerecht zugewiesene Eigentumsrechte, oder gewaltsame Aneignung ist gleichbedeutend mit der Abschaffung des Eigentumsrechts; es ist die Reduzierung auf die Macht des Stärkeren, also auf die Situation vor dem bestehen der Eigentumsrechte. Libertäre sehen jedoch wie Locke, dass nur der erste Besetzer, bzw. Nutzer von Eigentum sein natürlicher Eigentümer sein kann. Nur die Regel des originär aneignenden ersten–Nutzers bietet eine objektive, ethische und nicht willkürliche Zuweisung von Eigentümer zu knappen Ressourcen.[89]
Wenn Eigentumsrechte an knappe Mittel entsprechend den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden, sind die Grenzen des Eigentums sichtbar und die Zuweisung ist nachweislich gerecht. Konflikte können mit dieser Art von Eigentumsrechten vermieden werden, da Dritte die Grenzen sehen, ihre Verletzung damit vermeiden können und dazu auch motiviert sein werden da die Zuweisung gerecht ist.
In Anbetracht des Ursprungs, der Rechtfertigung und der Funktion von Eigentumsrechten, muss es jedoch klar sein, dass sie nur auf knappe Güter anwendbar sind. Wären wir im Garten Eden wo Land und andere Güter in unbegrenzter Fülle vorliegen, gäbe es keine Knappheit und demnach auch kein Grund für Regeln über Eigentum; das Konzept des Eigentums wäre bedeutungslos. Konflikte und Rechte sind Ideen die nicht aufkommen würden. Wenn jemand meinen Rasenmäher beispielsweise wegnimmt, wäre ich deswegen nicht ärmer, da ich im nächsten Augenblick einen neuen herzaubern könnte. Die Wegnahme des Rasenmähers wäre unter diesen Umständen kein “Diebstahl”. Ein unendlich vorhandenes Gut ist nicht Gegenstand des Eigentumsrechts, da Konflikt darüber nicht entstehen können.
Demnach, müssen Eigentumsrechte objektive, erkennbare Grenzen haben und müssen entsprechend den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden. Desweiteren können Eigentumsrechte nur auf knappe Ressourcen angewandt werden. Das Problem des geistigen Eigentums ist, dass die idealen Objekte die durch ihn geschützt werden nicht knapp sind und darüber hinaus, nicht nach den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden können, was wir im weiteren sehen werden.
Wie der durch Zauber reproduzierbare Rasenmäher, sind Ideen nicht knapp. Wenn ich eine Technik erfinde um Baumwolle zu ernten, könnte ein Anderer auf diese Art Baumwolle ernten, ohne mir etwas wegzunehmen. Ich habe nach wie vor die Technik (ebenso wie die Baumwolle). Die Nutzung durch Andere schließt meine Nutzung nicht aus; wir können beide die Technik nutzen um Baumwolle zu ernten. Es herrscht keine wirtschaftliche Knappheit und keine Möglichkeit für ein Konflikt über ein knappes Gut. Deshalb gibt es auch kein Grund andere von der Nutzung abzuhalten.
In gleicher Weise, wenn jemand ein von mir geschriebenes Buch kopiert, habe ich noch das ursprüngliche (greifbare) Buch, und “habe” demnach auch noch das Muster der Wörter die das Buch ausmachen. Geschriebene werke sind folglich knapp im selben Sinne wie ein Stück Land oder ein Auto. Wenn mir mein Auto weggenommen wird, habe ich es nicht mehr. Wenn man mir jedoch das Muster aus dem Buch “nimmt”, und es zur Herstellung einer physischen Kopie verwendet, habe ich trotzdem noch meine Kopie. Das gleiche gilt für Erfindungen, und sogar für alle “Muster” oder Informationen, die man generiert oder hat. Wie Thomas Jefferson – selbst ein Erfinder und der erste Patentprüfer in den U.S.A. – schrieb, “Wer von mir eine Idee bekommt, erhält die Anleitung für sich selbst ohne meines zu mindern; wie einer der seine Kerze an meiner anzündet, erhält er Licht, ohne dass ich im Dunkeln stehe”.[90] Da man die Idee eines Anderen nutzen kann ohne ihm das gleiche zu verweigern, kann darüber kein Konflikt aufkommen; Ideen sind deshalb nicht Gegenstand von Eigentumsrechte. Selbst Rand räumte ein, dass “geistiges Eigentum nicht verbraucht werden kann”.[91]
Ideen sind nicht von Natur aus knapp. Indem man jedoch das Recht an einem ideellen Objekt anerkennt, wird Knappheit erzeugt wo vorher keine war. Wie Arnold Plant es ausdrückt:
Es ist eine Eigenheit von Eigentum in Form von Patente (und Urheberrechte), dass es nicht wegen der Knappheit der betroffenen Objekte entsteht. Sie sind nicht die Folge von Knappheit. Sie sind vorsätzlich durch Gesetze erschaffen, und während Privateigentum im allgemeinen zur Erhaltung von knappen Gütern führt; uns dazu bring “das Meiste aus ihnen zu machen”, machen Patent- und Urheberrechte die Erzeugung von Knappheit an Gütern möglich, die ansonsten nicht aufrecht erhalten werden könnte.[92]
Bouckaert argumentiert ebenfalls, dass es die Knappheit ist, die Eigentumsrechte notwendig machen, und dass Gesetze zum g.E. eine künstliche, nicht zu rechtfertigende Knappheit erzeugen. Seine Anmerkung dazu:
Natürlich aufkommende Knappheit ist die Folge der Beziehung zwischen Mensch und Natur. Knappheit ist etwas natürliches wenn man es sich ohne irgend eine menschliche, institutionelle, oder vertragliche Vereinbarung vorstellen kann. Dem steht die künstliche Knappheit entgegen, die das Ergebnis solcher Vereinbarungen ist. Künstliche Knappheit kann schwerlich die Rechtfertigung für einen gesetzlichen Rahmen sein, der eben diese Knappheit erzeugt. Das wäre ein vollkommen zyklisches Argument. Im Gegenteil, die künstliche Knappheit selbst muss gerechtfertigt werden.[93]
Nach Bouckaert, sind “einzig und allein, natürlich knappe Entitäten die physisch kontrolliert werden können, Kandidaten für” den Schutz durch echte Eigentumsrechte.[94] Der einzig mögliche Schutz für ideale Objekte wäre durch persönliche Rechte, also Verträge (mehr dazu unten).[95]
Nur greifbare, knappe Ressourcen können das Objekt zwischenmenschlicher Konflikte sein, also sind Regeln zum Eigentum nur auf sie anwendbar. Deshalb sind Patente und Urheberrechte nicht rechtfertigbare staatliche gewährte Monopole. Es ist nicht weiter verwunderlich, wie Palmer es anmerkt, dass “Monopole und Zensur die historische Wurzel vom Patent und Urheberrecht sind”.[96] Es sind diese Monopole, die künstliche Knappheit erzeugen wo vorher keine war.
Erinnern wir uns, dass Rechte an g.E. dem Erzeuger von einem Muster einen Teil der Verfügungsgewalt – des Eigentumsrechts – über das greifbare Eigentum aller anderen Personen gewährt. Der Muster–Erzeuger ist durch sein Recht am g.E., Miteigentümer am Eigentum einer anderen Person, da er ihn daran hindern kann auf bestimmte Art mit seinem eigenen Eigentum umzugehen. Autor X kann beispielsweise einen Dritten, Y, daran hindern Wörter in einem bestimmten Muster auf die eigenen leeren Blätter von Y, mit der eigenen Tinte von Y zu schreiben.
Indem er also lediglich der Urheber einer originellen Idee ist, indem er bloß ein neues informationelles Muster ausdenkt und aufzeichnet, oder indem er eine neue Möglichkeit findet sein Eigentum zu nutzen (Rezept), wird der Erzeuger von g.E. auf magische Art zum Miteigentümer am Eigentum aller anderen. Er kann z.T. bestimmen, wie Dritte ihr Eigentum nutzen können. Das g.E. ändert den Status Quo indem es Eigentum von einer Gruppe (Eigentümer von greifbarem Eigentum) wegnimmt und es Einzelpersonen einer anderen Gruppe (Autoren und Erfinder) überträgt. Auf den ersten Blick bedeuten Gesetze zum g.E. eine Verletzung der Rechte von Eigentümer, bzw. sie “nehmen” das Eigentum der Eigentümer greifbaren Eigentums und übertragen einen Teil der Eigentumsrechte an Autoren und Erfinder. Es ist diese Übertretung und Übertragung von Eigentum die gerechtfertigt werden muss, damit g.E. berechtigt sein kann. Wir sehen demnach, dass die utilitaristischen Verteidigungen nicht ausreichen. Im weiteren untersuchen wir die Probleme mit der naturrechtlichen Verteidigung.
Auf einige Widersprüche und Probleme mit den naturrechtlichen Theorien des geistigen Eigentums haben wir oben hingewiesen. Dieser Abschnitt behandelt weitere Probleme mit diesen Argumenten, vor dem Hintergrund der obigen Diskussion über die Bedeutung von Knappheit.
Wir haben zuvor auf einige Befürworter vom g.E., wie Rand hingewiesen, die meinen, dass Erschaffung die Begründung für Eigentumsrechte sind.[97] Solch eine Begründung bringt jedoch Natur vom Eigentumsrecht durcheinander, die in dem nicht zu leugnenden Umstand der Knappheit liegt. Weil Knappheit und die zugehörige Möglichkeit für Konflikte über die Nutzung von Ressourcen existieren, werden durch die Zuweisung von Eigentumsrechte an solche Ressourcen Konflikte vermieden, sowie Frieden und Zusammenarbeit ermöglicht. Der Sinn von Eigentumsrechte bestimme die Natur dieser Regeln. Wenn die Regeln für die Zuweisung von Eigentumsrechte objektive und für alle Einsichtig sein sollen, dürfen sie nicht voreingenommen oder beliebig sein.[98] Aus diesem Grund werden naturgegebene Güter zum Besitz – durch originäre Aneignung – von ihrem ersten Nutzer.[99]
Die allgemeine Regel ist, dass der Eigentümer einer bestimmten knappen Ressource bestimmt werden kann, indem man herausfindet wer es zuerst benutzt hat. Es gibt verschiedene Arten eine Ressource zu benutzen oder zu besetzen und verschiedene Arten den Eigentümer kenntlich zu machen oder zu beweisen, je nachdem um was für eine Ressource es sich handelt und auf welche Art es zum Einsatz kommt. So kann ich einen Apfel pflücken und es mir so aneignen, oder ich kann ein Stück Land umzäunen um einen Bauernhof aufzubauen. Manchmal redet man auch davon, dass durch eine Beschäftigung etwas “erschaffen” oder “kreiert” werden kann.[100] Ich kann z.B. eine Statue aus einem Block aus Marmor hauen, oder ein Schwert aus rohem Metall schmieden, oder gar ein Bauernhof auf einem Stück Land “erschaffen”.
Diese Beispiele zeigen uns, dass die Erschaffung wesentlich bei der Frage nach dem Eigentümer einer “erschaffenen” Ressource ist, sei es eine Statue, ein Schwert oder ein Bauernhof, aber nur zu dem Grad, dass der Vorgang etwas zu erschaffen gleichzeitig eine Besetzung darstellt, bzw. einen Beweis für die erstmalige Nutzung darstellt. Es ist jedoch nicht die “Schöpfung” selbst, die als Rechtfertigung von Eigentum dient; es ist weder notwendig noch ausreichend. Man kann eine umstrittenen knappe Ressource nicht erschaffen ohne vorher Rohstoffe für seine Schöpfung zu nutzen. Diese Rohstoffe sind jedoch knapp und sind entweder mein Eigentum oder nicht. Wenn nicht, dann gehört mir auch nicht das resultierende Produkt. Wenn mir die Rohstoffe gehören dann gehört mir, auf der Grundlage des Eigentumsrechts, auch das resultierende Produkt worin ich es umgewandelt habe.
Betrachten wir das Schmieden von einem Schwert. Wenn ich der Besitzer von rohem Metall bin (weil ich es aus meinem eigenen Grundstück gefördert habe), dann gehört mir das Metall nachdem ich es in ein Schwert verwandelt habe. Ich muss mich nicht auf die Schöpfung berufen um Eigentümer am Schwert zu begründen, sondern nur auf mein Eigentum an den Produktionsgütern die zur Herstellung des Schwertes dienten.[101] Schöpfung ist auch nicht notwendig um Eigentümer der Produktionsgüter zu sein, da ich sie einfach originär aneignen kann indem ich sie aus dem Boden fördere und dadurch zum ersten Eigentümer werde. Wenn ich andererseits ein Schwert aus dem Metall eines Anderen schmiede, gehört mir das resultierende Schwert nicht. Tatsächlich könnte ich sogar für Schäden haftbar gemacht werden.
Schöpfung ist demnach weder notwendig noch ausreichend um Eigentum zu begründen. Sich auf den Vorgang der Schöpfung zu konzentrieren lenkt von der entscheidenden Rolle der ersten Nutzung ab um mit dem grundsätzlichen Problem der Knappheit umzugehen. Die erste Nutzung, nicht die Schöpfung oder Arbeit, ist sowohl notwendig als auch ausreichend um nicht angeeignete knappe Ressourcen originär anzueignen.
Ein Grund für die übertriebene Betonung der Schöpfung als Grundlage für Eigentumsrechte könnte sein, dass manche sich auf die Arbeit als Mittel zur originären Aneignung konzentrieren. Diese Sicht offenbart sich in dem Argument, dass man zum Eigentümer von nicht angeeigneten Ressourcen werden kann, wenn man seine Arbeit damit vermischt weil die eigene Arbeit einem “gehört”. Palmer weist jedoch richtigerweise darauf hin, dass externe Güter “nicht durch Arbeit sondern durch Nutzung zum Eigentum werden”.[102] Indem man sich auf die erste Nutzung konzentriert und nicht auf die Arbeit, wie Anhänger vom Objektivismus es tun, muss man Kreation nicht als wesentlich für die originäre Aneignung ansehen. Statt dessen müssen die Eigentumsrechte der ersten Nutzer (oder deren Vertragspartner) anerkannt werden um das allgegenwärtige Problem möglicher Konflikte über knappe Ressourcen zu vermeiden. Die Kreation selbst ist weder nötig noch ausreichten um Eigentumsrechte an freie Güter zu erlangen. Desweiteren, muss man nicht die merkwürdige Auffassung vertreten, dass man der “Eigentümer” der eigenen Arbeit ist, damit einem die Güter gehören die man als erster benutzt. Arbeit ist eine Handlung und man kann eine Handlung nicht besitzen; vielmehr ist es die Art wie manche greifbare Objekte (z.B. Körper) in der Welt handeln.
Das Problem mit der naturrechtlichen Verteidigung des g.E. ist demnach das Argument, dass ein Autor/Erfinder der berechtigte Eigentümer eines “Objekts” ist, “weil” er es “erschaffen” hat. Das Argument geht jedoch bereits davon aus, dass man Eigentümer ideeller Objekte sein kann; nachdem man das akzeptiert hat scheint es selbstverständlich, dass der “Schöpfer” von solch einem Objekt der natürliche und rechtmäßige Eigentümer ist. Man kann jedoch kein Eigentum an ideelle Objekte haben.
Nach dem libertären Ansatz, kann man den Eigentümer von einem Objekt bestimmen, indem man seinen ersten Nutzer findet, sofern es eine knappe Ressource ist. Im Falle von “erschaffenen” Gütern (wie Skulpturen, Bauernhöfe, usw.) können wir manchmal annehmen, dass der Schöpfer auch der erste Nutzer ist, aufgrund der Arbeit um die Rohstoffe zu sammeln und die damit verbundene schöpfende Handlung (die Umformung der Materie und die Einprägung eines Musters sodass ein Produkt entsteht). Es ist jedoch nicht die Schöpfung selbst die zum Eigentum führt, wie wir oben gezeigt haben.[103] Mit einer ähnlichen Begründung ist die Idee der “Vermischung mit Arbeit” von Locke nur deswegen relevant, weil es andeutet, dass der Nutzer das Eigentum in Besitz genommen hat (denn um Eigentum bearbeiten zu können, muss jemand die Verfügungsgewalt darüber haben, also der Besitzer sein). Nicht etwa weil Arbeit belohnt werden muss oder weil die eigene Arbeit einem “gehört” und “demnach” auch die Früchte der eigenen Arbeit. Mit anderen Worten, Schöpfung und Vermischung von Arbeit sind eine Andeutung wer freie und knappe Güter benutzt hat–und dadurch originär angeeignet hat.[104]
Die Befürworter von g.E. indem sie sich auf Schöpfung und Arbeit konzentrieren und nicht auf die erste Nutzung knapper Güter als Prüfstein für Eigentumsrechte, werden dazu verleitet ein übertriebenes Gewicht auf die “Belohnung” für die Arbeit des Schaffenden zu legen. Dieses Denkmuster führte Adam Smith zu seiner fehlerbehafteten Arbeitswerttheorie, was Marx mit dem Kommunismus zu durch-und-durch falsche Sichten über Ausbeutung führte.[105] Wie oben bereits erwähnt, sind Rechte an g.E. im gewissen Sinne die Belohnung für produktive Arbeit. Die Sicht von Rand und andere naturrechtliche Befürworter des g.E., dass jemand der Zeit und Anstrengung aufbringt für seine Mühe belohnt werden sollte, hat sowohl naturrechtliche wie auch utilitaristische Aspekte (Rand sprach sich z.B. gegen ewig andauernde Patent- und Urheberrechte, da entfernte Verwandte nicht die Werke ihrer Vorfahren erschaffen haben und deshalb auch keine Belohnung verdient haben).[106]
Desweiteren impliziert die Beigabe der utilitaristischen zu der naturrechtlichen Denkart, dass etwas Eigentum sein kann wenn es einen Wert hat. Wie Hoppe jedoch energisch gezeigt hat, hat man kein Anrecht auf den Wert von seinem Eigentum, sondern lediglich an seiner physischen Integrität.[107] Weiterhin, können viele beliebig definierte “Sachen” einen wirtschaftlichen Wert bekommen, wenn Regierungen über die Nutzung dieser Sachen ein Monopol gewähren, selbst wenn diese Sachen ansonsten keine knappe Ressource sind (z.B. das Monopol des U.S. Postamts über die Eilzustellung von Briefen).
Weil diese Ideen nicht in dem Sinne knapp sind, dass über ihre Nutzung ein physischer Konflikt entstehen könnte, sind sie nicht Gegenstand vom Eigentumsrecht, welches nur für solche Konflikte erdacht wurde.
Was ist jedoch so schlimm daran “neue” Eigentumsrechte anzuerkennen? Neue Ideen, künstlerische Schöpfungen und Erfindungen sind für uns schließlich eine ständige Bereicherung, worin liegt der Schaden sich mit der Zeit zu bewegen und die neue Form von Eigentum anzuerkennen? Das Problem bei der Anerkennung von Eigentumsrechte an nicht knappe Ressourcen ist, dass dies zwangsläufig zur Einschränkung der Eigentumsrechte an greifbare Ressourcen führt. Wir können nur auf eine Art Rechte an ideelle Objekte anerkennen, nämlich indem wir Rechte an knappe Gütern zuweisen. Wenn mein Patent – das Recht an einer Idee oder einem Muster, nicht an einem knappen Gut – gültig sein soll, muss ich zum Teil die Verfügungsgewalt über die knappen Ressourcen aller anderen haben.
Wir sehen sogar, dass Rechte an g.E. tatsächlich eine neue Regel für die originäre Aneignung knapper Ressourcen darstellt, welches die libertäre Regel der originären Aneignung untergräbt. Denn nach der libertären Regel von Locke, wird der erste Nutzer zum Eigentümer einer bis dahin freien knappen Ressource. Ein Nachzügler der einen Teil oder die vollständige Verfügungsgewalt über derart angeeignetes Eigentum erlangt, ist ganz einfach ein Dieb, denn es ist bereits das Eigentum eines anderen. Der Dieb schlägt im Wesentlichen eine neue, beliebige und eigensinnige Regel zur originären Aneignung vor, womit die Regel des ersten Nutzers ersetzt werden soll und die wie folgt lautet: “Ich werde zum Besitzer von Eigentum, wenn ich es von dir gewaltsam wegnehme”. Solch eine Regel ist freilich gar keine Regel und ist eindeutig der Regel des ersten Nutzers unterlegen. Die Regel des Diebes ist nicht universell sondern eigensinnig; sie ist nicht gerecht und ganz sicher nicht erdacht um Konflikte zu vermeiden.
Befürworter von g.E. müssen sich auch für eine neue Regel zur originären Aneignung aussprechen, welche die Regel des ersten Nutzers ergänzt, wenn nicht sogar ersetzt. Sie müssen behaupten, dass es eine zweite Art gibt wodurch man zum Eigentümer greifbaren Eigentums werden kann. D.h. der Befürworter von g.E. muss eine Regel zur originären Aneignung ähnlich der Folgenden vorschlagen: “Eine Person die eine kreative oder nützliche Idee ausdenkt, welches einen Handelnden bei der Nutzung seines greifbaren Eigentums leiten oder lenken kann, erlangt dadurch mit sofortiger Wirkung das Recht jedes andere greifbare Eigentum der Welt zu kontrollieren, soweit es eine ähnliche Nutzung des Eigentums betrifft”. Diese neue Art originärer Aneignung ist derart mächtig, dass es dem Schöpfer Rechte an Eigentum gibt welches bereits das Eigentum von Dritten ist.
Indem jemand z.B. eine neue Art erfindet einen Brunnen zu graben, kann er als Erfinder alle Personen auf der ganzen Welt daran hindern auf diese Art Brunnen zu graben, selbst auf ihrem eigenen Eigentum. Ein weiteres Beispiel ist die Vorstellung einer Zeit als Menschen noch in Höhlen lebten. Ein kluger Junge–nennen wir ihn Galt-Magnon–entschließt sich eine Holzhütte auf ein offenes Feld in der Nähe von seinem Acker zu bauen. Das ist sicherlich eine gute Idee und die anderen sehen es. Sie ahmen Galt-Magnon nach und fangen an ihre eigenen Hütten zu bauen. Der erste Mensch der das Haus erfunden hat, hat laut den Befürwortern des g.E. das Recht die anderen daran zu hindern auf ihrem eigenen Land mit ihrem eigenen Holz Häuser zu bauen, oder eine Abgabe von ihnen zu verlangen sollten sie doch eins bauen. Es ist offensichtlich, dass der Erfinder in diesen Beispielen zum Miteigentümer von greifbarem Eigentum der anderen wird (d.h. von Land und Holz), und zwar nicht aufgrund seiner erstmaligen Nutzung des Eigentums (denn es wurde bereits in Besitz genommen), sondern aufgrund seiner Schöpfung einer Idee. Es ist klar, dass diese Regel gegen die des ersten Nutzers verstößt. Es untergräbt beliebig und grundlos die grundlegende Regel allen Eigentums.
Tatsächlich gibt es keinen Grund, warum es ausreichen sollte bloß etwas zu erfinden, damit der Erfinder zum Miteigentümer am Eigentum aller anderen werden sollte. Nur weil eine Regel vorgeschlagen werden kann bedeutet es nicht, dass die funktionieren kann oder gerecht ist. Es gibt viele beliebige Regeln die man sich zur Zuweisung von Eigentum ausdenken könnte. Ein Rassist könnte beispielsweise vorschlagen, dass jeder Weiße das Eigentum von einem Schwarzen aneignen kann. Es könnte auch der dritte Nutzer einer knappen Ressource zum Besitzer gemacht werden. Der Staat könnte alle Kapitalgüter aneignen, selbst wenn Individuen sie vorher angeeignet haben. Der Staat könnte per Edikt, also durch Besteuerung, sich einen Teil des Eigentums privater Individuen aneignen. Jede solche willkürliche Regelung zur Aneignung, inklusive der Regel, dass die Schöpfer von g.E. einen Teil der Kontrolle über das greifbare Eigentum von jedem anderen erlangen können, sind nicht zu rechtfertigen. Alle stehen im Konflikt mit der einzigen Regel zur Aneignung die gerechtfertigt werden kann, die des ersten Nutzers. Keine der Regeln ist fair, objektiv oder verhindert zwischenmenschliche Konflikte über knappe Ressourcen. Die Debatte über den Schutz von Rechte an “Ideen”, “Kreationen” oder “Sachen mit einem Wert” dient nur zur Verschleierung der Tatsache, dass die Befürworter von g.E. Gegner des uneingeschränkten Rechts sind sich Privateigentum originären Anzueignen.
[83] Die grundsätzliche ökonomische oder katallaktische Rolle für Rechte an Privateigentum, zusammen mit Geldpreise die aus dem Handel mit Eigentum entstehen, ist ökonomische Kalkulation möglich zu machen. Siehe N. Stephan Kinsella: "Knowledge, Calculation, Conflict, and Law: Review Essay of Randy E. Barnett, The Structure of Liberty: Justice and the Rule of Law," Quarterly Journal of Austrian Economics 2, no. 4 (Winter 1999): 49–71.
[84] Hans-Hermann Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism (Boston: Kluwer Academic Publishers, 1989), S. 235 n. 9.
[85] Plant: “The Economic Theory Concerning Patents for Inventions,” S. 35–36; David Hume: An Inquiry Concerning the Principles of Morals: With a Supplement: A Dialogue (1751; Neuauflage, New York: Liberal Arts Press, 1957); Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 261–66 und n. 50 (welches zwischen “statischer” und “dynamischer” Knappheit unterscheidet), auch S. 279–80; Palmer: “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 860–61, 864–65; and Rothbard: “Justice and Property Rights,” in The Logic of Action One, S. 274; zu Tucker, siehe McElroy: “Intellectual Property: Copyright and Patent.”
[86] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 140–41. Es ist nicht meine Absicht Rechte auf die besagten zu beschränken; der Begriff “Sichtbar” bedeutet beobachtbar und erkennbar. Diese Klarstellung verdanke ich Gene Callahan.
[87] Robert Frost: “The Mending Wall,” in North of Boston, 2nd ed. (New York: Henry Holt, 1915), S. 11–13. (Bitte senden Sie mir im Bezug hierauf keine e-mail. Es ist mir egal was Frost mit diesem Gedicht “wirklich” meinte. Mir gefällt einfach nur die Redewendung.)
[88] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 138.
[89] Über den Richtigen Ansatz zur originären Aneignung und der Regel des ersten Nutzers, schreibt Hoppen in, A Theory of Socialism and Capitalism, S. 141–44; Hoppe, The Economics and Ethics of Private Property (Boston: Kluwer Academic Publishers, 1993), S. 191–93; Jeffrey M. Herbener: “The Pareto Rule and Welfare Economics,” Review of Austrian Economics 10, no. 1 (1997): 105: “Nachdem ein Objekt zum Eigentum des ersten Nutzers wird ist es für andere nicht mehr Möglich der erste Nutzer zu sein; demnach haben ihre Wünsche zu dem Zeitpunkt keinen Einfluss auf den nach dem Pareto-Kriterium überlegenen Anspruch des ersten Nutzers”; und de Jasay: Against Politics, S. 172–79. Über die ethische Rechtfertigung von solch einem System des Eigentumsrechts schreibt Hoppe in A Theory of Socialism and Capitalism, kap. 7; Hoppe, The Economics and Ethics of Private Property; Rothbard, The Ethics of Liberty; Rothbard, “Justice and Property Rights,” in The Logic of Action One; N. Stephan Kinsella, “A Libertarian Theory of Punishment and Rights” Loyola of Los Angeles Law Review 30 (Spring 1996): 607; N. Stephan Kinsella, “New Rationalist Directions in Libertarian Rights Theory,” Journal of Libertarian Studies 12, no. 2 (Fall 1996): 313–26.
[90] Thomas Jefferson to Isaac McPherson, Monticello, August 13, 181, letter, in The Writings of Thomas Jefferson, vol. 13, ed. A.A. Lipcomb and A.E. Bergh (Washington, D.C.: Thomas Jefferson Memorial Assciation, 1904), S. 326–38. Jefferson erkannte, dass Ideen nicht knap sind und deswegen das Urheberrecht und Patent keine natürlichen Recte sind. Sie können wenn überhaupt, nur auf utilitaristischer Ebene vereidigt werden, um nützliche Erfindungen und schriftliche Werke zu fördern (und selbst dann, müssen sie durch ein Gesetz eingeführt werden, da sie keine natürliche Rechte sind. Siehe Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 278 n. 53. Das bedeutet jedoch nicht, dass Jefferson sich für Patente aussprach, selbst auf utilitaristischer Grundlage. Der Historiker Edward C. Walterscheid erklärt, dass Jefferson “in seinem ganzen Leben eine gesunde Skepsis über den Wert des Patentsystems beibehielt”. “Thomas Jefferson and the Patent Act of 1793,” Essays in History 40 (1998).
[91] Rand, “Patents and Copyrights,” S. 131. Mises, in Human Action, S. 661, erkennt, dass es keinen Grund gibt um im Bezug auf “Rezepte” zu wirtschaften, “da ihre Einsatzfähigkeit nicht verbraucht werden kann”. Auf S. 128 weist er darauf hin: Etwas, dass solch einen unbegrenzten Dienst verrichtet ist z.B. das Wissen über die implizierte kausale Beziehung. Die Formel, das Rezept, welches uns lehrt wie man Kaffee zubereitet, sofern wir es kennen, verrichtet einen unbegrenzten Dienst. Es verliert nichts an Kapazität etwas zu produzieren, egal wie oft es benutzt wird; es ist demnach kein wirtschaftliches Gut. Beim menschlichen Handeln ist man nie mit der Entscheidung zwischen dem Nutzwert eines bekannten Rezepts und irgendetwas anderes konfrontiert. Siehe auch S. 364
[92] Plant: “The Economic Theory Concerning Patents for Inventions,” S. 36. Auch Mises, Human Action, S. 364: “Solche Rezepte sind in der Regel freie Güter, da sie unbegrenzt eingesetzt werden können um etwas umzusetzen. Sie können nur dann wirtschaftliche Güter werden, wenn ein Monopol auf ihnen gewährt wird und ihre Nutzung eingeschränkt wird. Jeder Preis der für einen durch das Rezept geleisteten Dienst gezahlt wird ist ein Monopolpreis. Ob die Einschränkung der Nutzung von einem Rezept durch institutionelle Umstände zustandekommt – wie etwa Patent- oder Urheberrechtsgesetze – oder indem es geheim gehalten wird und andere nicht von alleine darauf kommen ist dabei unwesentlich.”
[93] Bouckaert: “What is Property?” S. 793; siehe auch S. 797–99.
[94] Bouckaert: “What is Property?” S. 799, 803.
[95] Man könnte auch für den Schutz ideeller Objekten auf der Grundlage argumentieren, dass es sich dabei um “öffentliche Güter” handelt, d.h. Aufgrund negativer externer Effekte die ohne Gesetze zum g.E. entstehen würden. Das Konzept öffentlicher Güter ist jedoch weder schlüssig noch zu rechtfertigen. Siehe Palmer “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 279–80, 283–87; Hans-Hermann Hoppe: “Fallacies of the Public Goods Theory and the Production of Security,” Journal of Libertarian Studies 9, no. 1 (Winter 1989): 27; auch Hoppe: The Economics and Ethics of Private Property, kap. 1.
So Palmer:
Die Produktionskosten für irgend eine Ware oder Dienstleistung beinhalten nicht nur die Arbeits-, Kapital-, Werbungs- und andere Kosten, sondern auch Kosten zum Ausschluss unerwünschter Nutzung. Filmtheater haben z.B. Kosten in Form von Schalter zum Verkauf von Eintrittskarten, Wände sowie Pförtner die alle dazu dienen Personen davon abzuhalten ihre Dienste ohne Bezahlung zu nutzen. Die Filmeigentümer könnten ihre Filme natürlich auch auf öffentliche Parkanlangen zeigen und dann versuchen Passanten daran zu hindern sie zu schauen, oder sie könnten die Regierung darum bitten jeden der nicht Bezahlt hat dazu zu zwingen eine Brille zu tragen, durch der sie den Film nicht schauen könnten. Ein Autokino sieht sich mit dem Problem von Trittbrettfahrer konfrontiert, die über die Mauer schauen und muss desshalb individuelle Lautsprecher für jedes Auto – und mit erheblichen Kosten – installieren, sodass der öffentlich sichtbare Teil des Films von geringem Nutzen ist… . Kosten zum Ausschluss von Trittbrettfahrer sind mit praktisch jedem denkbaren Gut verbunden. Es gibt keine überzeugende Rechtfertigung bestimmte Güter gesondert zu behandeln und darauf zu bestehen, dass der Staat ihre Produktionskosten durch einen vom Staat genehmigten kollektiven Eingriff subventioniert, einfach nur wegen einer Entscheidung dieses Gut allgemein verfügbar zu machen.
Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 284–85. Es kann nicht eindeutig gezeigt werden, dass Ideen ohne Frage öffentliche Güter sind. Selbst darüber hinaus ist es nicht klar, dass Eigentumsrechte gelten würden wenn sie tatsächlich öffentliche Güter wären, denn wie oben behandelt, sind Maßnahmen die den Wohlstand steigern nicht unbedingt gerechtfertigt.
[96] Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 264.
[97] Siehe Rand: “Patents and Copyrights”; Kelley, “Response to Kinsella”; Franck: “Intellectual and Personality Property” und “Intellectual Property Rights: Are Intangibles True Property?”
[98] Siehe Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, kap. 7, insb. S. 138.
[99] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 142; de Jasay: Against Politics, pp. 172–79; und Herbener: “The Pareto Rule and Welfare Economics,” S. 105.
[100] Die Besetzung oder Inbesitznahme “kann drei Formen annehmen: (1) indem man es direkt greift, (2) indem man es umformt, und (3) indem man es lediglich als Eigentum markiert”. Palmer: “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 838.
[101] Ich verlasse mich auch nicht auf “Eigentum” an meiner Arbeitskraft; streng genommen, kann Arbeit nicht Eigentum sein und Eigentum an Arbeit ist nicht notwendig um zu zeigen, dass ich weiterhin Eigentümer bleibe wenn ich es umforme.
[102] Palmer: “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 838 (Hervorhebung nicht im Original), citing Georg W.F. Hegel, Hegel's Philosophy of Right, trans. T.M. Knox. (1821; reprint, London: Oxford University Press, 1967), S. 45–46.
[103] Sogar solche Befürworter für g.E. wie Rand behaupten nicht, dass die Schöpfung an sich ausreicht um einen Rechtsanspruch zu begründen oder dass sie auch nur notwendig ist. Es ist nicht notwendig, da nicht angeeignete Güter einfach nur durch Besetzung angeeignet werden können, was nicht mit “Schöpfung” verbunden ist, es sei denn man weitet diesen Begriff übermäßig aus. Schöpfung ist auch nicht ausreichend, denn Rand würde sicherlich nicht behaupten, dass die Schöpfung eines Gegenstands durch Nutzung von Rohstoffe eines anderen den Dieb–Schöpfer zum Eigentümer des Objekts macht. Die Sicht von Rand impliziert sogar, dass Rechte, auch Eigentumsrechte, erst dann entstehen wenn Konflikte entstehen können. Rand sieht z.B., dass Rechte erst als gesellschaftliches Konzept entstehen, sobald es mehr als eine Person gibt. Siehe Rand: “Man's Rights,” in Capitalism: The Unknown Ideal, S. 321: “Ein ‘Recht’ ist ein moralisches Prinzip, welches die Freiheit einer Person innerhalb einer Gesellschaft definiert und begrenzt.” Tatsächlich argumentiert Rand sogar, “Die Rechte eines Menschen können nur durch physische Gewalt verletzt werden,” d.h., ein Konflikt über eine knappe Ressource. “The Nature of Government,” in Capitalism: The Unknown Ideal, S. 330. Auf S. 334, versucht Rand (erfolglos) die Regierung als Agent zur Durchsetzung von Rechte zu Rechtfertigen, auf der Grundlage der Tatsache, dass es “ehrliche Meinungsverschiedenheiten” – d.h. Konflikte – auch zwischen “völlig Rationale und tadellos moralische” Menschen geben kann. Demnach meint Rand nach ihrer Theorie, ebenso wie wir auch, dass Schöpfung an und für sich weder nötig noch ausreichend ist, um die hier vertretene Theorie des Eigentums zu rechtfertigen.
[104] Aus diesen Gründen lehne ich den auf die Schöpfung begründeten Ansatz der Objektivisten David Kelley und Murray Frank ab. Laut Frank: “Intellectual and Personality Property,” S. 7, “auch wenn Eigentumsrechte dabei helfen Knappheit zu ‘rationieren’, ist Knappheit nicht die Grundlage für Eigentumsrechte. Die Ansicht, dass es das ist, scheint Ursache und Wirkung zu vertauschen, indem es Rechte als eine notwendige Funktion der Gesellschaft ansieht, anstatt als dem Individuum innewohnend der wiederum in einer Gesellschaft leben muss.”
Ich bin mir nicht sicher inwiefern Rechte einem Menschen “innewohnen” oder die “Funktion” von irgendwas sind, schließlich sind sie zwischenmenschliche Konzepte die nur innerhalb von einer Gesellschaft Anwendung finden. Ersteres grenzt an Positivismus (indem es einen “Ursprung” von Rechte impliziert, wie etwa durch Gott oder den Staat), und letzteres grenzt an Scientismus (indem es die präzise mathematische und naturwissenschaftliche Vorstellung einer “Funktion” verwendet). Das Argument für Eigentumsrechte beruht weiterhin nicht auf die Notwendigkeit knappe Mittel zu “rationieren”, sondern sie existieren vielmehr damit Menschen die knappe Mittel benutzen um ihre Ziele zu erreichen, zwischenmenschliche Konflikte über solche Mittel vermeiden können. Knappheit ist demnach nicht die “Grundlage” für Eigentumsrechte, sondern eine notwendige Bedingung damit sie entstehen oder Sinn machen können; Konflikte können nur im Bezug auf knappe Ressourcen entstehen, nicht auf unbegrenzt vorhandene. (In der vorherigen Fußnote haben wir darauf hingewiesen, dass auch im Objektivismus die Möglichkeit für Konflikte eben solche eine notwendige Bedingung für Eigentumsrechte darstellt.)
Desweiteren, ist das hier verwendete durch Knappheit begründete Argument ebensowenig eine “notwendige Funktion der Gesellschaft” wie der objektivistische Ansatz von Frank. Frank glaubt, dass Menschen Sachen erschaffen können “müssen”, damit sie in einer Gesellschaft überleben können, in der es andere Menschen gibt mit denen man in Konflikt geraten kann. “Deshalb” sollte das Gesetz die Rechte an diese Schöpfungen schützen. Das durch Knappheit begründete Argument würdigt jedoch, dass Menschen knappe Mittel einsetzen “müssen”, was die Vermeidung von Konflikte über diese voraussetzt; deshalb sollte das Gesetz Eigentumsrechte an knappe Ressourcen schützen. Welche Vorzüge die auf Schöpfung beruhende und die auf Knappheit beruhende Positionen relativ zu einander auch haben mögen, ist das Argument der Knappheit nicht kollektivistischer als das Argument der Schöpfung, und das Argument der Schöpfung ist auch nicht individualistischer als das Argument der Knappheit.
Kelley schreibt in “Response to Kinsella,” S. 13:
Eigentumsrechte sind notwendig da der Mensch seine Vernunft einsetzen muss um sein Leben zu erhalten. Die vorrangige Aufgabe im Bezug hierauf ist der Aufbau von Werte die menschliche Bedürfnisse erfüllen und sich nicht wie Tiere auf das zu verlassen was wir in der Natur vorfinden… . Die wesentliche Grundlage des Eigentumsrechts liegt demnach in der Wertschöpfung… . Knappheit wird zum relevanten Thema wenn wir die Nutzung natürlicher Ressourcen bedenken, wie Land, die als Rohstoffe zur Wertschöpfung dienen. Ich würde als allgemeine Regel sagen, dass es zwei Bedingungen gibt damit natürliche Ressourcen angeeignet werden können: (1) man muss sie produktiv einsetzen, und (2) dieser produktive Einsatz muss eine exklusive Verfügung über die Ressourcen erfordern, d.h. das Recht die Nutzung durch andere auszuschließen… . Die zweite Bedingung gilt nur wenn eine Ressource knapp ist. Für dinge die man jedoch erschaffen hat, wie ein neues Produkt, stellt der Schöpfungsakt jedoch die Begründung von einem Recht dar, unabhängig von der Knappheit." (Hervorhebung wurde hinzugefügt)
Die Gründe für meine Meinungsverschiedenheit mit Kelley sollten hier offensichtlich sein; lasst mich jedoch darauf hinweisen, dass “Wertschöpfung” wie jede menschliche Handlung auch, den Einsatz knapper Ressourcen voraussetzt, d.h. weltlicher, materieller Güter. Bei jeder Schöpfung werden Objekte aus bereits existierende Atome eingesetzt; weder diese Tatsache noch seine Anerkennung ist in irgend einer weise im schlechten Sinne animalisch. Das der Mensch im Gegensatz zum Tier den Wunsch hat höhere Werte zu erschaffen ändert nichts an dieser Analyse. Zweitens, vertritt Kelley zwei separate Regeln zur originären Aneignung knapper Ressourcen: Durch erstmalige Nutzung der Ressource, und durch Erschaffung eines neuen, nützlichen oder künstlerischen Musters durch Einsatz des eigenen Eigentums, womit der Schöpfende das Recht erlangt alle anderen davon abzuhalten ein ähnliches Muster zu verwenden, selbst mit ihrem eigenen Eigentum. Wie wir es im weiteren behandeln, sind diese beiden Regeln nicht miteinander vereinbar und nur die erste kann gerechtfertigt werden. Zuletzt behauptet Kelley, dass ein neues Produkt seinem Schöpfer unabhängig von jeder Knappheit gehört, da er es erschaffen hat. Wenn Kelley damit ein greifbares Produkt meint, wie eine Mausefalle, dann ist solch ein Gut ein echtes, knappes und greifbares Objekt. Vermutlich gehörten dem Schöpfenden die knappen Rohstoffe die er in das finale Produkt umgewandelt hat. Er braucht jedoch kein Recht an das ideelle Objekt, der Idee oder dem Muster einer Mausefalle zu haben, damit ihm das Produkt gehört; ihm gehören bereits die Rohstoffe und sie gehören ihm auch noch nachdem er sie umgeformt hat. Wenn Kelley jedoch damit meint, dass er durch die Kreierung von einem Muster oder einer Idee gleichzeitig ein Recht erwirbt über die knappen Ressourcen aller anderen zu verfügen, dann befürwortet er eine neuen Regel zur originären Aneignung, die ich im weiteren kritisieren werde.
[105] Siehe z.B. Murray N. Rothbard: Economic Thought Before Adam Smith: An Austrian Perspective on the History of Economic Thought, vol. 1 (Brookfield, Vt.: Edward Elgar, 1995), S. 453: “Es war tatsächlich Adam Smith der fast als einziger für die Einführung der Arbeitswerttheorie in die Wirtschaftswissenschaft verantwortlich war. Dementsprechend kann Smith mit Recht für die Entstehung und für die bedeutenden Folgen von Marx verantwortlich gemacht werden.” Selbst Denker die ansonsten gründlich sind, legen einen übergebührlichen Wert auf Arbeit und der Möglichkeit sie zu “besitzen als Wesentlich für den Akt der originären Aneignung an. Sogar Rothbard impliziert z.B., dass ein Individuum”Eigentümer seiner selbst ist und demnach auch seiner eigenen Arbeit." Rothbard, “Justice and Property Rights,” S. 284, Hervorhebung wurde hinzugefügt; siehe auch Rothbard: The Ethics of Liberty, S. 49. Es ist eine irreführende Metapher davon zu sprechen, dass man “Eigentümer der eigenen Arbeit” (oder des eigenen Lebens oder der eigenen Ideen) ist. Das Recht die eigene Arbeit zu nutzen oder davon zu profitieren ist lediglich eine Folge der Verfügungsgewalt über den eigenen Körper, ebenso ist das Recht auf “Redefreiheit” lediglich eine Folge, bzw. eine Ableitung von dem Recht an Privateigentum, was Rothbard in The Ethics of Liberty, insb. kap. 15 auch anerkannt hat.
[106] Siehe auch Reisman: Capitalism, S. 388–89.
[107] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 139–41, 237 n. 17.