Schlussfolgerung

Wir sehen also, dass ein System von Eigentumsrechte über “ideelle Objekte” zwangsläufig die Eigentumsrechte anderer verletzt, da diese nicht länger ihr Eigentum nach eigenem Ermessen einsetzen können.[122] Ein solches System bedarf einer neune Regel über originäre Aneignung, welches die Regel des ersten Nutzers untergräbt. Geistiges Eigentum, zumindest in der Form des Patent- und Urheberrechts, ist nicht Rechtens.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass Patenanwälte, Künstler und Erfinder die Rechtmäßigkeit des g.E. als gegeben ansehen. Wer Freiheit, Wahrheit und Recht als wichtiger ansieht, sollte die institutionalisierte Gewalt zur Durchsetzung der Gesetze zum g.E. nicht als gegeben ansehen. Wir haben als Individuen Rechte an unsere eigenen Körper und originär angeeignete knappe Ressourcen und sollten den Vorrang dieser Rechte wieder geltend machen.



[122] Siehe Palmer: “Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,” S. 281; und Palmer: “Are Patents and Copyrights Morally Justified?” S. 831, 862, 864–65.