Kapitel 8. Eigentumsrechte: Materiell und Immateriell

Alle Anhänger des Libertarismus sind Befürworter von Eigentumsrechte und sind sich einig, dass diese Rechte zumindest für greifbare Objekte gelten. Zu diesen Objekten gehört unbewegliches Vermögen, wie ein Grundstück oder eine Immobilie, sowie bewegliches Vermögen wie ein Stuhl, eine Keule, ein Fahrzeug oder eine Uhr.[28][29]

Weiterhin unterstützen alle Libertäre das Eigentumsrecht am eigenen Körper. Mit anderen Worten für das Verfügungsrecht am eigenen Körper, dabei sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass keine Einigkeit im Bezug auf die vertragliche Übertragbarkeit von diesem Recht (Analog zu dem an andere externe Objekte) herrscht.[30] Davon mal abgesehen, sind sich libertäre einig, dass jedes knappe und greifbare Objekt–ob angeeignet oder erschaffen, mobile oder immobil, sogar der eigene Körper–Gegenstand von Verfügungsrechte ist bzw. das Eigentum eines einzelnen Individuums sein kann.

Sowie es jedoch um ungreifbare und nicht um greifbare Objekte geht, ist die Lage nicht so klar. Das Recht am eigenen Ruf (Diffamierung) und gegen Erpressung, sind Rechte an gänzlich ungreifbare Dinge. Die meisten libertäre, wenn auch nicht alle, sprechen sich gegen Gesetze aus, die sich auf Erpressung beziehen und viele wenden sich gegen die Vorstellung man habe ein Recht am eigenen Ruf.[31]

Das Konzept des geistigen Eigentums ist ebenfalls sehr umstritten. Gibt es Rechte an geistige Werke, wie bspw. Erfindungen oder Romane? Sollte das Rechtssystem solche Rechte schützen? Zunächst werde ich die derzeitige Rechtslage in den U.S.A. im Bezug auf geistiges Eigentum zusammenfassen. Danach behandele ich nacheinander die verschiedenen libertären Ansichten und stelle ihnen die, meiner Ansicht nach, richtige Auffassung vor.



[28] Im Englischen bezieht sich de Autor auf Begriffe wie „realty“, „personalty“ und „tangible“ aus dem Common Law; analoge Begriffe aus dem Zivilrecht sind jeweils „immovables“, „movables“ und „corporeals“. In N. Stephan Kinsella „A Civil Law to Common Law Dictionary,Louisiana Law Review 54 (1994): 1265–305 werden weitere Unterschiede zwischen den Begriffen im Zivilrecht und dem Common Law erläutert. Der Begriff „things“ (deut. Objekte) ist ein weit gefasstes Konzept aus dem Zivilrecht, dass sich auf alle Arten von Güter bezieht, ob greifbar oder ungreifbar, ob beweglich oder unbeweglich.

[29] Die hier verwendete Begriffe sind frei gewählte Übersetzungen und keinesfalls als im rechtlichen Sinne analog zum Englischen zu sehen. Der interessierte Leser sei hier auf den Originaltext „Against Intellectual Property“, Journal of Libertarian Studies 15 no.2 (Spring 2001) verwiesen.

[30] Der Streit über die Übertragbarkeit bezieht sich auf das Vertragsrecht, also ob man seinen Körper verkaufen bzw. das Verfügungsrecht daran übertragen kann im selben Sinne wie wir das Verfügungsrecht an sachliches Eigentum übertragen können. Argumente gegen die Übertragbarkeit werden behandelt in N. Stephan Kinsella „A Theory of Contracts: Binding Promises, Title Transfer, and Inalienability“ (vorgestellt auf dem Austrian Scholars Conference, Auburn, Alabama, April 1999) ; sowie „Inalienability and Punishment: A Reply to George Smith,“ von N. Stephan Kinsella im Journal of Libertarian Studies 14, no. 1 (Winter 1998–99): S. 79–93.

Argumente für die Übertragbarkeit findet man in Walter Block: „Toward a Libertarian Theory of Inalienability: A Critique of Rothbard, Barnett, Gordon, Smith, Kinsella, and Epstein,“ im Journal of Libertarian Studies 17, no. 2 (Spring 2003): S. 39–85.

[31] Argumente gegen Gesetze im Bezug auf Erpressung findet man in Walter Block: „Toward a Libertarian Theory of Blackmail,Journal of Libertarian Studies 15, no. 2 (Spring 2001); Walter Block: „A Libertarian Theory of Blackmail,Irish Jurist 33 (1998) S. 280–310; Walter Block: Defending the Undefendable (New York: Fleet Press, 1976), S. 53–54; Murray N. Rothbard: The Ethics of Liberty (New York: New York University Press, 1998), S. 124–26; und Eric Mack: „In Defense of Blackmail“, Philosophical Studies 41 (1982) S. 274.

Libertäre Argumente für Gesetze im Bezug auf Erpressung findet man in Robert Nozick Anarchy, State, and Utopia (New York: Basic Books, 1974), pp. 85–86; und Richard Epstein, „Blackmail, Inc.,University of Chicago Law Review 50 (1983): 553.

Libertäre Argumente gegen Gesetze im Bezug auf Diffamierung (Rufmord und üble Nachrede) findet man in Block, Defending the Undefendable, pp. 50–53; und Rothbard, The Ethics of Liberty pp. 126–28; für Argumente dafür siehe David Kelley David Kelley vs. Nat Hentoff: Libel Laws: Pro and Con, audiotape (Free Press Association, Liberty Audio, 1987)