Schöpfung kontra Knappheit

Auf einige Widersprüche und Probleme mit den naturrechtlichen Theorien des geistigen Eigentums haben wir oben hingewiesen. Dieser Abschnitt behandelt weitere Probleme mit diesen Argumenten, vor dem Hintergrund der obigen Diskussion über die Bedeutung von Knappheit.

Wir haben zuvor auf einige Befürworter vom g.E., wie Rand hingewiesen, die meinen, dass Erschaffung die Begründung für Eigentumsrechte sind.[97] Solch eine Begründung bringt jedoch Natur vom Eigentumsrecht durcheinander, die in dem nicht zu leugnenden Umstand der Knappheit liegt. Weil Knappheit und die zugehörige Möglichkeit für Konflikte über die Nutzung von Ressourcen existieren, werden durch die Zuweisung von Eigentumsrechte an solche Ressourcen Konflikte vermieden, sowie Frieden und Zusammenarbeit ermöglicht. Der Sinn von Eigentumsrechte bestimme die Natur dieser Regeln. Wenn die Regeln für die Zuweisung von Eigentumsrechte objektive und für alle Einsichtig sein sollen, dürfen sie nicht voreingenommen oder beliebig sein.[98] Aus diesem Grund werden naturgegebene Güter zum Besitz – durch originäre Aneignung – von ihrem ersten Nutzer.[99]

Die allgemeine Regel ist, dass der Eigentümer einer bestimmten knappen Ressource bestimmt werden kann, indem man herausfindet wer es zuerst benutzt hat. Es gibt verschiedene Arten eine Ressource zu benutzen oder zu besetzen und verschiedene Arten den Eigentümer kenntlich zu machen oder zu beweisen, je nachdem um was für eine Ressource es sich handelt und auf welche Art es zum Einsatz kommt. So kann ich einen Apfel pflücken und es mir so aneignen, oder ich kann ein Stück Land umzäunen um einen Bauernhof aufzubauen. Manchmal redet man auch davon, dass durch eine Beschäftigung etwas „erschaffen“ oder „kreiert“ werden kann.[100] Ich kann z.B. eine Statue aus einem Block aus Marmor hauen, oder ein Schwert aus rohem Metall schmieden, oder gar ein Bauernhof auf einem Stück Land „erschaffen“.

Diese Beispiele zeigen uns, dass die Erschaffung wesentlich bei der Frage nach dem Eigentümer einer „erschaffenen“ Ressource ist, sei es eine Statue, ein Schwert oder ein Bauernhof, aber nur zu dem Grad, dass der Vorgang etwas zu erschaffen gleichzeitig eine Besetzung darstellt, bzw. einen Beweis für die erstmalige Nutzung darstellt. Es ist jedoch nicht die „Schöpfung“ selbst, die als Rechtfertigung von Eigentum dient; es ist weder notwendig noch ausreichend. Man kann eine umstrittenen knappe Ressource nicht erschaffen ohne vorher Rohstoffe für seine Schöpfung zu nutzen. Diese Rohstoffe sind jedoch knapp und sind entweder mein Eigentum oder nicht. Wenn nicht, dann gehört mir auch nicht das resultierende Produkt. Wenn mir die Rohstoffe gehören dann gehört mir, auf der Grundlage des Eigentumsrechts, auch das resultierende Produkt worin ich es umgewandelt habe.

Betrachten wir das Schmieden von einem Schwert. Wenn ich der Besitzer von rohem Metall bin (weil ich es aus meinem eigenen Grundstück gefördert habe), dann gehört mir das Metall nachdem ich es in ein Schwert verwandelt habe. Ich muss mich nicht auf die Schöpfung berufen um Eigentümer am Schwert zu begründen, sondern nur auf mein Eigentum an den Produktionsgütern die zur Herstellung des Schwertes dienten.[101] Schöpfung ist auch nicht notwendig um Eigentümer der Produktionsgüter zu sein, da ich sie einfach originär aneignen kann indem ich sie aus dem Boden fördere und dadurch zum ersten Eigentümer werde. Wenn ich andererseits ein Schwert aus dem Metall eines Anderen schmiede, gehört mir das resultierende Schwert nicht. Tatsächlich könnte ich sogar für Schäden haftbar gemacht werden.

Schöpfung ist demnach weder notwendig noch ausreichend um Eigentum zu begründen. Sich auf den Vorgang der Schöpfung zu konzentrieren lenkt von der entscheidenden Rolle der ersten Nutzung ab um mit dem grundsätzlichen Problem der Knappheit umzugehen. Die erste Nutzung, nicht die Schöpfung oder Arbeit, ist sowohl notwendig als auch ausreichend um nicht angeeignete knappe Ressourcen originär anzueignen.

Ein Grund für die übertriebene Betonung der Schöpfung als Grundlage für Eigentumsrechte könnte sein, dass manche sich auf die Arbeit als Mittel zur originären Aneignung konzentrieren. Diese Sicht offenbart sich in dem Argument, dass man zum Eigentümer von nicht angeeigneten Ressourcen werden kann, wenn man seine Arbeit damit vermischt weil die eigene Arbeit einem „gehört“. Palmer weist jedoch richtigerweise darauf hin, dass externe Güter „nicht durch Arbeit sondern durch Nutzung zum Eigentum werden“.[102] Indem man sich auf die erste Nutzung konzentriert und nicht auf die Arbeit, wie Anhänger vom Objektivismus es tun, muss man Kreation nicht als wesentlich für die originäre Aneignung ansehen. Statt dessen müssen die Eigentumsrechte der ersten Nutzer (oder deren Vertragspartner) anerkannt werden um das allgegenwärtige Problem möglicher Konflikte über knappe Ressourcen zu vermeiden. Die Kreation selbst ist weder nötig noch ausreichten um Eigentumsrechte an freie Güter zu erlangen. Desweiteren, muss man nicht die merkwürdige Auffassung vertreten, dass man der „Eigentümer“ der eigenen Arbeit ist, damit einem die Güter gehören die man als erster benutzt. Arbeit ist eine Handlung und man kann eine Handlung nicht besitzen; vielmehr ist es die Art wie manche greifbare Objekte (z.B. Körper) in der Welt handeln.

Das Problem mit der naturrechtlichen Verteidigung des g.E. ist demnach das Argument, dass ein Autor/Erfinder der berechtigte Eigentümer eines „Objekts“ ist, „weil“ er es „erschaffen“ hat. Das Argument geht jedoch bereits davon aus, dass man Eigentümer ideeller Objekte sein kann; nachdem man das akzeptiert hat scheint es selbstverständlich, dass der „Schöpfer“ von solch einem Objekt der natürliche und rechtmäßige Eigentümer ist. Man kann jedoch kein Eigentum an ideelle Objekte haben.

Nach dem libertären Ansatz, kann man den Eigentümer von einem Objekt bestimmen, indem man seinen ersten Nutzer findet, sofern es eine knappe Ressource ist. Im Falle von „erschaffenen“ Gütern (wie Skulpturen, Bauernhöfe, usw.) können wir manchmal annehmen, dass der Schöpfer auch der erste Nutzer ist, aufgrund der Arbeit um die Rohstoffe zu sammeln und die damit verbundene schöpfende Handlung (die Umformung der Materie und die Einprägung eines Musters sodass ein Produkt entsteht). Es ist jedoch nicht die Schöpfung selbst die zum Eigentum führt, wie wir oben gezeigt haben.[103] Mit einer ähnlichen Begründung ist die Idee der „Vermischung mit Arbeit“ von Locke nur deswegen relevant, weil es andeutet, dass der Nutzer das Eigentum in Besitz genommen hat (denn um Eigentum bearbeiten zu können, muss jemand die Verfügungsgewalt darüber haben, also der Besitzer sein). Nicht etwa weil Arbeit belohnt werden muss oder weil die eigene Arbeit einem „gehört“ und „demnach“ auch die Früchte der eigenen Arbeit. Mit anderen Worten, Schöpfung und Vermischung von Arbeit sind eine Andeutung wer freie und knappe Güter benutzt hat–und dadurch originär angeeignet hat.[104]

Die Befürworter von g.E. indem sie sich auf Schöpfung und Arbeit konzentrieren und nicht auf die erste Nutzung knapper Güter als Prüfstein für Eigentumsrechte, werden dazu verleitet ein übertriebenes Gewicht auf die „Belohnung“ für die Arbeit des Schaffenden zu legen. Dieses Denkmuster führte Adam Smith zu seiner fehlerbehafteten Arbeitswerttheorie, was Marx mit dem Kommunismus zu durch-und-durch falsche Sichten über Ausbeutung führte.[105] Wie oben bereits erwähnt, sind Rechte an g.E. im gewissen Sinne die Belohnung für produktive Arbeit. Die Sicht von Rand und andere naturrechtliche Befürworter des g.E., dass jemand der Zeit und Anstrengung aufbringt für seine Mühe belohnt werden sollte, hat sowohl naturrechtliche wie auch utilitaristische Aspekte (Rand sprach sich z.B. gegen ewig andauernde Patent- und Urheberrechte, da entfernte Verwandte nicht die Werke ihrer Vorfahren erschaffen haben und deshalb auch keine Belohnung verdient haben).[106]

Desweiteren impliziert die Beigabe der utilitaristischen zu der naturrechtlichen Denkart, dass etwas Eigentum sein kann wenn es einen Wert hat. Wie Hoppe jedoch energisch gezeigt hat, hat man kein Anrecht auf den Wert von seinem Eigentum, sondern lediglich an seiner physischen Integrität.[107] Weiterhin, können viele beliebig definierte „Sachen“ einen wirtschaftlichen Wert bekommen, wenn Regierungen über die Nutzung dieser Sachen ein Monopol gewähren, selbst wenn diese Sachen ansonsten keine knappe Ressource sind (z.B. das Monopol des U.S. Postamts über die Eilzustellung von Briefen).

Weil diese Ideen nicht in dem Sinne knapp sind, dass über ihre Nutzung ein physischer Konflikt entstehen könnte, sind sie nicht Gegenstand vom Eigentumsrecht, welches nur für solche Konflikte erdacht wurde.



[97] Siehe Rand: „Patents and Copyrights“; Kelley, „Response to Kinsella“; Franck: „Intellectual and Personality Property“ und „Intellectual Property Rights: Are Intangibles True Property?

[98] Siehe Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, kap. 7, insb. S. 138.

[99] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 142; de Jasay: Against Politics, pp. 172–79; und Herbener: „The Pareto Rule and Welfare Economics,“ S. 105.

[100] Die Besetzung oder Inbesitznahme „kann drei Formen annehmen: (1) indem man es direkt greift, (2) indem man es umformt, und (3) indem man es lediglich als Eigentum markiert“. Palmer: „Are Patents and Copyrights Morally Justified?“ S. 838.

[101] Ich verlasse mich auch nicht auf „Eigentum“ an meiner Arbeitskraft; streng genommen, kann Arbeit nicht Eigentum sein und Eigentum an Arbeit ist nicht notwendig um zu zeigen, dass ich weiterhin Eigentümer bleibe wenn ich es umforme.

[102] Palmer: „Are Patents and Copyrights Morally Justified?“ S. 838 (Hervorhebung nicht im Original), citing Georg W.F. Hegel, Hegel's Philosophy of Right, trans. T.M. Knox. (1821; reprint, London: Oxford University Press, 1967), S. 45–46.

[103] Sogar solche Befürworter für g.E. wie Rand behaupten nicht, dass die Schöpfung an sich ausreicht um einen Rechtsanspruch zu begründen oder dass sie auch nur notwendig ist. Es ist nicht notwendig, da nicht angeeignete Güter einfach nur durch Besetzung angeeignet werden können, was nicht mit „Schöpfung“ verbunden ist, es sei denn man weitet diesen Begriff übermäßig aus. Schöpfung ist auch nicht ausreichend, denn Rand würde sicherlich nicht behaupten, dass die Schöpfung eines Gegenstands durch Nutzung von Rohstoffe eines anderen den Dieb–Schöpfer zum Eigentümer des Objekts macht. Die Sicht von Rand impliziert sogar, dass Rechte, auch Eigentumsrechte, erst dann entstehen wenn Konflikte entstehen können. Rand sieht z.B., dass Rechte erst als gesellschaftliches Konzept entstehen, sobald es mehr als eine Person gibt. Siehe Rand: „Man's Rights,“ in Capitalism: The Unknown Ideal, S. 321: „Ein ‚Recht‘ ist ein moralisches Prinzip, welches die Freiheit einer Person innerhalb einer Gesellschaft definiert und begrenzt.“ Tatsächlich argumentiert Rand sogar, „Die Rechte eines Menschen können nur durch physische Gewalt verletzt werden,“ d.h., ein Konflikt über eine knappe Ressource. „The Nature of Government,“ in Capitalism: The Unknown Ideal, S. 330. Auf S. 334, versucht Rand (erfolglos) die Regierung als Agent zur Durchsetzung von Rechte zu Rechtfertigen, auf der Grundlage der Tatsache, dass es „ehrliche Meinungsverschiedenheiten“ – d.h. Konflikte – auch zwischen „völlig Rationale und tadellos moralische“ Menschen geben kann. Demnach meint Rand nach ihrer Theorie, ebenso wie wir auch, dass Schöpfung an und für sich weder nötig noch ausreichend ist, um die hier vertretene Theorie des Eigentums zu rechtfertigen.

[104] Aus diesen Gründen lehne ich den auf die Schöpfung begründeten Ansatz der Objektivisten David Kelley und Murray Frank ab. Laut Frank: „Intellectual and Personality Property,“ S. 7, „auch wenn Eigentumsrechte dabei helfen Knappheit zu ‚rationieren‘, ist Knappheit nicht die Grundlage für Eigentumsrechte. Die Ansicht, dass es das ist, scheint Ursache und Wirkung zu vertauschen, indem es Rechte als eine notwendige Funktion der Gesellschaft ansieht, anstatt als dem Individuum innewohnend der wiederum in einer Gesellschaft leben muss.

Ich bin mir nicht sicher inwiefern Rechte einem Menschen „innewohnen“ oder die „Funktion“ von irgendwas sind, schließlich sind sie zwischenmenschliche Konzepte die nur innerhalb von einer Gesellschaft Anwendung finden. Ersteres grenzt an Positivismus (indem es einen „Ursprung“ von Rechte impliziert, wie etwa durch Gott oder den Staat), und letzteres grenzt an Scientismus (indem es die präzise mathematische und naturwissenschaftliche Vorstellung einer „Funktion“ verwendet). Das Argument für Eigentumsrechte beruht weiterhin nicht auf die Notwendigkeit knappe Mittel zu „rationieren“, sondern sie existieren vielmehr damit Menschen die knappe Mittel benutzen um ihre Ziele zu erreichen, zwischenmenschliche Konflikte über solche Mittel vermeiden können. Knappheit ist demnach nicht die „Grundlage“ für Eigentumsrechte, sondern eine notwendige Bedingung damit sie entstehen oder Sinn machen können; Konflikte können nur im Bezug auf knappe Ressourcen entstehen, nicht auf unbegrenzt vorhandene. (In der vorherigen Fußnote haben wir darauf hingewiesen, dass auch im Objektivismus die Möglichkeit für Konflikte eben solche eine notwendige Bedingung für Eigentumsrechte darstellt.)

Desweiteren, ist das hier verwendete durch Knappheit begründete Argument ebensowenig eine „notwendige Funktion der Gesellschaft“ wie der objektivistische Ansatz von Frank. Frank glaubt, dass Menschen Sachen erschaffen können „müssen“, damit sie in einer Gesellschaft überleben können, in der es andere Menschen gibt mit denen man in Konflikt geraten kann. „Deshalb“ sollte das Gesetz die Rechte an diese Schöpfungen schützen. Das durch Knappheit begründete Argument würdigt jedoch, dass Menschen knappe Mittel einsetzen „müssen“, was die Vermeidung von Konflikte über diese voraussetzt; deshalb sollte das Gesetz Eigentumsrechte an knappe Ressourcen schützen. Welche Vorzüge die auf Schöpfung beruhende und die auf Knappheit beruhende Positionen relativ zu einander auch haben mögen, ist das Argument der Knappheit nicht kollektivistischer als das Argument der Schöpfung, und das Argument der Schöpfung ist auch nicht individualistischer als das Argument der Knappheit.

Kelley schreibt in „Response to Kinsella,“ S. 13:

Eigentumsrechte sind notwendig da der Mensch seine Vernunft einsetzen muss um sein Leben zu erhalten. Die vorrangige Aufgabe im Bezug hierauf ist der Aufbau von Werte die menschliche Bedürfnisse erfüllen und sich nicht wie Tiere auf das zu verlassen was wir in der Natur vorfinden… . Die wesentliche Grundlage des Eigentumsrechts liegt demnach in der Wertschöpfung… . Knappheit wird zum relevanten Thema wenn wir die Nutzung natürlicher Ressourcen bedenken, wie Land, die als Rohstoffe zur Wertschöpfung dienen. Ich würde als allgemeine Regel sagen, dass es zwei Bedingungen gibt damit natürliche Ressourcen angeeignet werden können: (1) man muss sie produktiv einsetzen, und (2) dieser produktive Einsatz muss eine exklusive Verfügung über die Ressourcen erfordern, d.h. das Recht die Nutzung durch andere auszuschließen… . Die zweite Bedingung gilt nur wenn eine Ressource knapp ist. Für dinge die man jedoch erschaffen hat, wie ein neues Produkt, stellt der Schöpfungsakt jedoch die Begründung von einem Recht dar, unabhängig von der Knappheit." (Hervorhebung wurde hinzugefügt)

Die Gründe für meine Meinungsverschiedenheit mit Kelley sollten hier offensichtlich sein; lasst mich jedoch darauf hinweisen, dass „Wertschöpfung“ wie jede menschliche Handlung auch, den Einsatz knapper Ressourcen voraussetzt, d.h. weltlicher, materieller Güter. Bei jeder Schöpfung werden Objekte aus bereits existierende Atome eingesetzt; weder diese Tatsache noch seine Anerkennung ist in irgend einer weise im schlechten Sinne animalisch. Das der Mensch im Gegensatz zum Tier den Wunsch hat höhere Werte zu erschaffen ändert nichts an dieser Analyse. Zweitens, vertritt Kelley zwei separate Regeln zur originären Aneignung knapper Ressourcen: Durch erstmalige Nutzung der Ressource, und durch Erschaffung eines neuen, nützlichen oder künstlerischen Musters durch Einsatz des eigenen Eigentums, womit der Schöpfende das Recht erlangt alle anderen davon abzuhalten ein ähnliches Muster zu verwenden, selbst mit ihrem eigenen Eigentum. Wie wir es im weiteren behandeln, sind diese beiden Regeln nicht miteinander vereinbar und nur die erste kann gerechtfertigt werden. Zuletzt behauptet Kelley, dass ein neues Produkt seinem Schöpfer unabhängig von jeder Knappheit gehört, da er es erschaffen hat. Wenn Kelley damit ein greifbares Produkt meint, wie eine Mausefalle, dann ist solch ein Gut ein echtes, knappes und greifbares Objekt. Vermutlich gehörten dem Schöpfenden die knappen Rohstoffe die er in das finale Produkt umgewandelt hat. Er braucht jedoch kein Recht an das ideelle Objekt, der Idee oder dem Muster einer Mausefalle zu haben, damit ihm das Produkt gehört; ihm gehören bereits die Rohstoffe und sie gehören ihm auch noch nachdem er sie umgeformt hat. Wenn Kelley jedoch damit meint, dass er durch die Kreierung von einem Muster oder einer Idee gleichzeitig ein Recht erwirbt über die knappen Ressourcen aller anderen zu verfügen, dann befürwortet er eine neuen Regel zur originären Aneignung, die ich im weiteren kritisieren werde.

[105] Siehe z.B. Murray N. Rothbard: Economic Thought Before Adam Smith: An Austrian Perspective on the History of Economic Thought, vol. 1 (Brookfield, Vt.: Edward Elgar, 1995), S. 453: „Es war tatsächlich Adam Smith der fast als einziger für die Einführung der Arbeitswerttheorie in die Wirtschaftswissenschaft verantwortlich war. Dementsprechend kann Smith mit Recht für die Entstehung und für die bedeutenden Folgen von Marx verantwortlich gemacht werden.“ Selbst Denker die ansonsten gründlich sind, legen einen übergebührlichen Wert auf Arbeit und der Möglichkeit sie zu „besitzen als Wesentlich für den Akt der originären Aneignung an. Sogar Rothbard impliziert z.B., dass ein Individuum“Eigentümer seiner selbst ist und demnach auch seiner eigenen Arbeit." Rothbard, „Justice and Property Rights,“ S. 284, Hervorhebung wurde hinzugefügt; siehe auch Rothbard: The Ethics of Liberty, S. 49. Es ist eine irreführende Metapher davon zu sprechen, dass man „Eigentümer der eigenen Arbeit“ (oder des eigenen Lebens oder der eigenen Ideen) ist. Das Recht die eigene Arbeit zu nutzen oder davon zu profitieren ist lediglich eine Folge der Verfügungsgewalt über den eigenen Körper, ebenso ist das Recht auf „Redefreiheit“ lediglich eine Folge, bzw. eine Ableitung von dem Recht an Privateigentum, was Rothbard in The Ethics of Liberty, insb. kap. 15 auch anerkannt hat.

[106] Siehe auch Reisman: Capitalism, S. 388–89.

[107] Hoppe: A Theory of Socialism and Capitalism, S. 139–41, 237 n. 17.