Urheberrecht und Patente

Es sollte offensichtlich sein, dass Urheberrechte und Patente die Eigentümer von greifbarem Eigentum – knappe Ressourcen – an der Nutzung ihres eigenen Eigentums hindern. Das Patentrecht verbietet es ihnen z.B., mit ihrem eigenen Eigentum patentierte Methoden zu praktizieren, oder ihr Eigentum in patentierte Geräte zu verwandeln, selbst wenn sie die Methode oder das Gerät unabhängig erfunden haben. Nach dem Urheberrecht, werden Dritte, auch ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Autor, daran gehindert das Werk des Autors zu kopieren oder davon zu profitieren. Verkäufer neuer Gerätschaften oder literarischer Werke können sicherlich Verträge mit ihren Käufern abschließen, sodass sie das Erworbene nicht reproduzieren oder auch nur weiterverkaufen dürfen. Diese vertraglichen Netze können ausgefeilt sein; der Autor von einem Roman kann seine Geschichte an ein Filmstudio lizenzieren, unter der Bedingung, dass das Studio jedes Kino dazu verpflichtet, alle Kinobesucher dazu zu verpflichten das sie den Inhalt des Films nicht reproduzieren, usw.

Dennoch, sobald dritte Parteien, die nicht an ein Vertrag gebunden sind, diese Information erlangen, können sie es nach eigenem ermessen benutzen. Die Theorie vorbehaltener Rechte ändert daran auch nichts. Somit wäre es wahrscheinlich schwierig etwas ähnliches wie unser heutiges Patent- oder Urheberrecht alleine durch Verträge nachzubilden.