Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse kann man leichter rechtfertigen als Patente oder das Urheberrecht. Palmer argumentiert, dass sie aus den Gesetzen des Common Law „erscheinen“ und demnach legitim sind.[118] Gesetze über Geschäftsgeheimnisse erlauben eine einstweilige Verfügung um die „Entwendung“ von einem Geschäftsgeheimnis zu verhindern oder falls geschehen dafür Schadensersatz zu bekommen. Diese Gesetze gelten für Personen die auf unzulässige Art an ein Geschäftsgeheimnis gekommen sind oder sie entgegen vertragliche Vereinbarungen veröffentlichen, sowie für Personen die wissen, dass sie die Informationen von solch einer Person erhalten.[119]

Nehmen wir an ein Angestellter A der Firma X hat Einsicht in die Geschäftsgeheimnisse der Firma, z.B. zu der Formel von einem Erfrischungsgetränk. Er ist gebunden an eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen seiner Anstellung, dass ihn verpflichtet die Formel geheim zu halten. Nun wechselt er zum Konkurrenten Y. Y möchte die Formel von A erfahren und mit A im Wettbewerb stehen. Nach den heutigen Gesetzen, kann X eine einstweilige Verfügung gegen A erwirken, sofern die Formel noch nicht an die Öffentlichkeit geraten ist. Wenn A das Geheimnis bereits an Y verraten hat, kann X ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen Y erwirken und daran hindern die Formel zu nutzen oder zu veröffentlichen.

Es ist klar, dass die Verfügung und der Schadensersatz gegen A gerechtfertigt sind, da er seinen Vertrag mit X gebrochen hat. Fragwürdiger ist hingegen die Verfügung gegen Y, denn Y hat keinen Vertrag mit X. In dem Kontext der Situationen die üblicherweise auftreten, ist sich der Konkurrent Y meistens darüber im klaren, dass der übergelaufenen Angestellten A einen Vertragsbruch begeht wenn er das Geschäftsgeheimnis verrät. Es kann demnach argumentiert werden, dass Y ein Komplize von A ist und mit ihm konspiriert um die Geschäftsgeheimnisse von X zu erlangen und damit die (vertraglichen) Rechte von X zu verletzen. Das liegt daran, dass A erst mit der Bekanntgabe des Geschäftsgeheimnisses an Y sein Vertrag gebrochen hat. Wenn A von Y aktiv umworben wurde, dann ist Y ein Komplize und verletzt die Rechte von X. Analog zu dem Fahrer von einem Fluchtfahrzeug in einem Banküberfall oder dem Anführer einer Mafia der einen Mord beauftragt und zurecht für die aggressiven Handlungen anderer haftbar gemacht wird, können dritte unter bestimmten Umständen daran gehindert werden die Geschäftsgeheimnisse zu Nutzen, die sie unrechtmäßig erhalten haben.[120]



[118] Palmer: „Intellectual Property: A Non-Posnerian Law and Economics Approach,“ S. 280, 292–93; und Palmer: „Are Patents and Copyrights Morally Justified?“ S. 854–55.

[119] UTSA, § 1; Halligan, „Restatement of the Third Law—Unfair Competition: A Brief Summary,“ § 40, comment d.

[120] Zu der Verantwortung für Handlungen eines Anderen oder zu Verschwörungen, siehe z.B. Texas Penal Code, §§ 7.02 (Criminal Responsibility for Conduct of Another), und 15.02 (criminal conspiracy). Definitionen für „abet,“ „accessory,“ „accomplice,“ „aid and abet,“ „concert,“ und „conspiracy,“ findet man in Black's Law Dictionary.